• Erwitte (Landkreis Soest, Nordrhein-Westfalen)
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch

Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen

Sie können eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland an einem Deutschsprachkurs oder einem Schüleraustausch teilzunehmen.

Beschreibung

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates besitzen, benötigen Sie für die Teilnahme an

  • einem Deutschsprachkurs (Intensivsprachkurs), der dem Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse und nicht der Studienvorbereitung dient, oder
  • einem Schüleraustausch

eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass Sie die Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und keine Versagungsgründe vorliegen.

Die Dauer eines Intensivsprachkurses muss zeitlich begrenzt sein. Der Besuch und die Nachbereitung des Kurses sollte Ihre Arbeitszeit in Gänze in Anspruch nehmen (in der Regel täglicher Unterricht mit einem wöchentlichen Umfang von mindestens 18 Unterrichtsstunden). Abend-, Wochenend- oder Teilzeitsprachkurse sind nicht ausreichend.

Bei einem Schüleraustausch handelt es sich um einen zeitlich befristeten Schulaufenthalt, der in der Regel eine Dauer von einem Jahr nicht überschreitet und oftmals über Schüleraustauschorganisationen durchgeführt wird. Auch ein privat oder kommerziell organisiertes Austauschjahr ist möglich. Es ist kein unmittelbarer Austausch ("Eins zu Eins") erforderlich, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten (Gastschüler).

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

Um in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, benötigen Sie außerdem in vielen Fällen ein Visum. Das Visum müssen Sie in Ihrem Heimatland beantragen. Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier: Visum zum Sprachkurs Mit dem Visum können Sie dann in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs wird in der Regel für die Dauer Ihres Sprachkurses erteilt. Sollten Sie an einem weiteren Sprachkurs teilnehmen wollen, kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Gesamtdauer von zwölf Monaten verlängert werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten. Wechsel des Aufenthaltszwecks Während des Sprachkurses ist der Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs möglich - zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung. Wenn Sie den Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck beantragen: Für eine AusbildungFür die Vorbereitung eines StudiumsErwerbstätigkeitDie Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb nicht erlaubt.

Online-Dienst

Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs

ID: L100002_137223020

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Vertrauensniveau

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Sprache

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de

zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Ansprechpartner

Migration und Aufenthalt

Adresse

Hausanschrift

Osthofen-Thomä-Wallstraße 2

59494 Soest

Kontakt

Telefon Festnetz: 02921303090

Version

Technisch geändert am 13.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Visum, soweit die für Einreise erforderlich war
  • Nachweise die Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen (zum Beispiel Eigenkapital, Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Bankbürgschaft, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches). Für den Schüleraustausch gilt der aktuelle BAföGSatz (Bundesausbildungsförderungsgesetz) als Richtwert. Bei Sprachkursen der BAföG-Satz zuzüglich eines Aufschlags von 10 Prozent.
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungs-Police).
  • Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils

Zusätzlich für den Besuch eines Sprachkurses:

  • Nachweis über die Zulassung zum Sprachkurs (zum Beispiel Anmeldebestätigung oder Vertrag)
  • Tabellarischer Lebenslauf (falls vorhanden: Zeugnisse, Diplome oder Nachweise über bereits erworbene Kenntnisse in der deutschen Sprache.
  • Motivationsschreiben, das darüber Auskunft gibt, warum der Sprachkurs besucht werden soll und welche Pläne für die Zeit nach dem Sprachkurs verfolgt werden)

Zusätzlich für die Teilnahme an einem Schüleraustausch:

  • Nachweis über den Schulbesuch (zum Beispiel Bescheinigung der Schule, aus der die Dauer und die Rahmenbedingungen für den Schüleraustausch hervorgehen)
  • Vereinbarung oder Vertrag über den Schüleraustausch

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs beantragen oder verlängern möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:Kopie Ihres gültigen Reisepassesaktuelles Passfotoausgefülltes AntragsformularNachweis über Ihre KrankenversicherungNachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben in Höhe von 1027,40 Euro pro Monat oder Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthGSprachkursbescheinigungIm Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen. Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach Prüfung Ihres Anliegens.

Formulare

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

Voraussetzungen

  • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Sprachkurses oder Schüleraustausches gesichert.
  • Sie möchten an einem Intensivsprachkurs, an einem Schüleraustausch teilnehmen oder als Gastschüler eine deutsche Schule besuchen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

§ 16f Absatz 1 AufenthG

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Verfahrensablauf

  • Die Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor Ihr Visum bzw. die visafreie Aufenthaltszeit endet.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem Vertreter begleitet werden. Können die sorgeberechtigten Elternteile nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung beizubringen.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder der visafreien Zeit beantragt werden. Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird entsprechend Ihres Aufenthaltszwecks erteilt (bei einem Schüleraustausch in der Regel ein Jahr, bei Sprachkursen bestimmt die Dauer des Sprachkurses die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis).

Bearbeitungsdauer

6 bis 8 Wochen Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

bis zu 12 Wochen

Kosten

100,00 Euro 50,00 Euro für minderjährige Antragstellende Bemerkung: Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen. Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde. Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

bis zu 100 EuroZahlungsarten:Girocard mit PIN (keine GeldKarte)Kreditkarte (Master und VISA)Debitkarte (Maestro und V-PAY)

Weitere Informationen

Portal der Bundesregierung zu Sprachkursen in Deutschland https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/deutsch-lernen/weltweit Informationen über Visa zum Spracherwerb https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/weitere/spracherwerb Informationen des pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz https://www.kmk-pad.org/ Informationen für deutsche Gastfamilien https://www.austauschjahr.de/gastfamilie-werden

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024

Version

Technisch geändert am 21.12.2024

Stichwörter

Deutschsprachkurs, Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Schulbildung, Schule mit internationaler Ausrichtung, Sprachkurs, Antrag auf Aufenthaltstitel, Deutschkurs, Aufenthaltsrecht, Sprachkenntnisse, Einwanderung, Schulbesuch in Deutschland, Deutsch lernen, Aufenthaltstitel, Intensivsprachkurs, Schulabschluss, Schule

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de