Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch

    Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen

    Sie können eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland an einem Deutschsprachkurs oder einem Schüleraustausch teilzunehmen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates besitzen, benötigen Sie für die Teilnahme an

    • einem Deutschsprachkurs (Intensivsprachkurs), der dem Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse und nicht der Studienvorbereitung dient, oder
    • einem Schüleraustausch

    eine Aufenthaltserlaubnis.

    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass Sie die Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und keine Versagungsgründe vorliegen.

    Die Dauer eines Intensivsprachkurses muss zeitlich begrenzt sein. Der Besuch und die Nachbereitung des Kurses sollte Ihre Arbeitszeit in Gänze in Anspruch nehmen (in der Regel täglicher Unterricht mit einem wöchentlichen Umfang von mindestens 18 Unterrichtsstunden). Abend-, Wochenend- oder Teilzeitsprachkurse sind nicht ausreichend.

    Bei einem Schüleraustausch handelt es sich um einen zeitlich befristeten Schulaufenthalt, der in der Regel eine Dauer von einem Jahr nicht überschreitet und oftmals über Schüleraustauschorganisationen durchgeführt wird. Auch ein privat oder kommerziell organisiertes Austauschjahr ist möglich. Es ist kein unmittelbarer Austausch ("Eins zu Eins") erforderlich, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten (Gastschüler).

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAusländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung wird ausländischen Personen, die in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren ausgestellt. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen.Absolvieren einer BerufsausbildungEine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck der betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung oder betrieblichen Weiterbildung erteilt werden.Eine betriebliche Berufsausbildung wird regelmäßig an mindestens zwei einander ergänzenden und aufeinander abgestimmten Lernorten, nämlich in dem Ausbildungsbetrieb und an der Berufsschule, durchgeführt und typischerweise mit einer Prüfung abgeschlossen. Eine für die betriebliche Berufsausbildung erteilte Aufenthaltserlaubnis umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung, insbesondere den Besuch eines berufsbezogenen Deutschsprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung.Eine betriebliche Weiterbildung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus und soll berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern.Eine schulische Berufsausbildung wird in vorwiegend fachtheoretischer Form durchgeführt und muss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu einem staatlichen Berufsabschluss führen. Bei der schulischen Berufsausbildung muss es sich um eine Vollzeitausbildung handeln.AusbildungsplatzsucheSie können bei vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche erhalten, wenn Sie nicht älter als 25 sind.Der Gegenstand Ihrer Suche muss eine qualifizierte Berufsausbildung sein. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Eine Liste der anerkannten Ausbildungsberufe finden Sie z.B. hier.Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenSie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten, wenn die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland festgestellt hat, dass Ihnen noch theoretische und/oder praktische Fähigkeiten fehlen, um die volle Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation zu erhalten und Sie in Deutschland Qualifizierungsmaßnahmen besuchen möchten, um die fehlenden Fähigkeiten zu erwerben.Sie können die festgestellten Defizite auch im Rahmen einer Beschäftigung ausgleichen, wenn Ihnen bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, den Ausgleich der Defizite zu ermöglichen.Die Aufenthaltserlaubnis kann auch erteilt werden, wenn Sie in Deutschland nur Prüfungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ablegen müssen oder Sie aufgrund einer Vermittlungsabsprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden sind.Die Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu zwei Jahre erteilt werden.Sprachkurs besuchenDie Aufenthaltserlaubnis kann für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden. Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, täglich Deutschunterricht stattfindet und mindestens 18 Wochenstunden Unterrichtszeit absolviert werden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.Die Dauer des Sprachkurses bestimmt die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis.Wenn Sie einen Sprachkurs besuchen wollen, der der Studienvorbereitung dient, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt werden.

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen

    ID: L100002_123954661

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Für Minden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Visum, soweit die für Einreise erforderlich war
    • Nachweise die Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen (zum Beispiel Eigenkapital, Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Bankbürgschaft, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches). Für den Schüleraustausch gilt der aktuelle BAföGSatz (Bundesausbildungsförderungsgesetz) als Richtwert. Bei Sprachkursen der BAföG-Satz zuzüglich eines Aufschlags von 10 Prozent.
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungs-Police).
    • Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils

    Zusätzlich für den Besuch eines Sprachkurses:

    • Nachweis über die Zulassung zum Sprachkurs (zum Beispiel Anmeldebestätigung oder Vertrag)
    • Tabellarischer Lebenslauf (falls vorhanden: Zeugnisse, Diplome oder Nachweise über bereits erworbene Kenntnisse in der deutschen Sprache.
    • Motivationsschreiben, das darüber Auskunft gibt, warum der Sprachkurs besucht werden soll und welche Pläne für die Zeit nach dem Sprachkurs verfolgt werden)

    Zusätzlich für die Teilnahme an einem Schüleraustausch:

    • Nachweis über den Schulbesuch (zum Beispiel Bescheinigung der Schule, aus der die Dauer und die Rahmenbedingungen für den Schüleraustausch hervorgehen)
    • Vereinbarung oder Vertrag über den Schüleraustausch

    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.

    Voraussetzungen

    • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Sprachkurses oder Schüleraustausches gesichert.
    • Sie möchten an einem Intensivsprachkurs, an einem Schüleraustausch teilnehmen oder als Gastschüler eine deutsche Schule besuchen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen zum Zweck der Ausbildung richten sich nach §§ 16 bis 17 AufenthG. Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAufenthaltsgesetz (AufenthG)Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Verfahrensablauf

    • Die Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor Ihr Visum bzw. die visafreie Aufenthaltszeit endet.
    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem Vertreter begleitet werden. Können die sorgeberechtigten Elternteile nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung beizubringen.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAntrag vor OrtNach Ihrer Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie postalisch einen Termin bei der Ausländerbehörde. Während des Termins wird Ihr Antrag angenommen, Ihre Nachweise geprüft und elektronisch Fingerabdrücke genommen.Wenn Ihr Antrag vollständig ist und positiv beschieden wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.Online-AntragNach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin von der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.Abschließend (bei beiden Antragsformen)Nach etwa sechs bis acht Wochen, können Sie den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Hierzu erhalten Sie einen Termin.Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder der visafreien Zeit beantragt werden. Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird entsprechend Ihres Aufenthaltszwecks erteilt (bei einem Schüleraustausch in der Regel ein Jahr, bei Sprachkursen bestimmt die Dauer des Sprachkurses die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis).

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei

    Kosten

    100,00 Euro 50,00 Euro für minderjährige Antragstellende Bemerkung: Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen. Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde. Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)Die Gebühren ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

    Weitere Informationen

    Portal der Bundesregierung zu Sprachkursen in Deutschland https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/deutsch-lernen/weltweit Informationen über Visa zum Spracherwerb https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/weitere/spracherwerb Informationen des pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz https://www.kmk-pad.org/ Informationen für deutsche Gastfamilien https://www.austauschjahr.de/gastfamilie-werden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Schulbesuch in Deutschland, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Schulabschluss, Schule, Deutschsprachkurs, Antrag auf Aufenthaltstitel, Sprachkenntnisse, Schulbildung, Schule mit internationaler Ausrichtung, Aufenthaltstitel, Sprachkurs, Intensivsprachkurs, Deutschkurs, Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung, Deutsch lernen, Aufenthaltsrecht, Einwanderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de