Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung für ein studienbezogenes Praktikum EU

    Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen hierfür erfüllen.

    Beschreibung

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikums EU erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss erlangt haben oder noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt. Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Diesbezüglich ist auf die Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen abzustellen, siehe unter weiterführende Informationen.

    Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorgeberechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zum Zweck des studienbezogenen Praktikums zustimmen.

    Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate erteilt.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten in Deutschland ein Praktikum machen? Sie sind Studierende oder Studierender und müssen ein Pflichtpraktikum absolvieren? Sie sind Regierungspraktikantin oder Regierungspraktikant oder nehmen an einem von der europäischen Union (EU) geförderten Programm teil? Sie sind an einem internationalen Studenten-Austauschprogramm beteiligt?

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

    ID: L100002_121798661

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Bezirksausländeramt Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-97200

    E-Mail: auslaenderamt-porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 56-66

    51105 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Donnerstag, 8 bis 1

    Fax: 0221 / 221-98710

    E-Mail: auslaenderamt-arbeitsmigration@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-94360

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

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    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-91410

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    Fax: 0221 / 221-96222

    E-Mail: auslaenderamt-chorweiler@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

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    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-95480

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-nippes@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-99139

    E-Mail: auslaenderamt-muelheim@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Öffnungszeiten

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    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-93340

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-lindenthal@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-92320

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Visum, soweit erforderlich
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Nachweise über eine Praktikumsvergütung oder Sperrkonto bei einer Bank)
    • Mietvertrag
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Nachweis über erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat
    • Praktikumsvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
    • Kostenübernahmeerklärung der aufnehmenden Einrichtung

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    NationalpassStellenbeschreibungDiese ist von Ihrer zukünftigen Arbeitgeberin oder Ihrem zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie im Downloadservice. Im Fall einer Aus- oder Weiterbildung muss dem Visumsantrag beziehungsweise dem Antrag auf ErteNachweis über PraktikantenvertragFür den Fall einer Praktikantentätigkeit wird ein Praktikumsvertrag benötigt, den Sie dem Visumsantrag oder dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bitte beifügen.Bestätigung der UniversitätWenn Sie im Rahmen Ihres Studiums oder Ihrer Diplomarbeit ein Praktikum absolvieren müssen, dann fügen Sie bitte dem Visumsantrag oder dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Bestätigung der Universität oder Fachhochschule bei, dass es sichBestätigung internationaler OrganisationenWenn Sie an einem Praktikum im Rahmen eines von der EU geförderten Programms oder an einem internationalen Austauschprogramm teilnehmen, dann müssen Sie dem Visumsantrag oder dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einen entsprechenden Nachweis Bestätigung der zentralen AuslandsvermittlungDie Zustimmung der zentralen Auslandsvermittlung (ZAV) wird nur dann benötigt, wenn Sie an einem Austauschprogramm oder an einem vom Bundesministerium finanzierten Fortbildungsprogramm teilnehmen.

    Formulare

    -    Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    -    Onlineverfahren vereinzelt möglich 
    -    Schriftform erforderlich: ja 
    -    Persönliches Erscheinen nötig: ja
     

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Praktikum abgeschlossen.
    • Das Praktikum dient dazu, dass Sie sich Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld aneignen.
    • Sie befinden sich im Studium in einem Drittstaat oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgreich abgeschlossen.
    • Das Praktikum entspricht fachlich Ihrem Hochschulabschluss oder dem Studium.
    • Die aufnehmende Einrichtung verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Praktikumsvereinbarung, die für den Lebensunterhalt des Ausländers/der Ausländerin während des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und für die Abschiebung entstehen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des studienbezogenen Praktikums gesichert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Fristen

    -    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
    -    Widerspruchsfrist: 1 Monat 
     

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung der Beschäftigungserlaubnis fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltstitel, Praktikum, Drittstaat, Einreise, Studienbezogenes Praktikum EU, Einwanderung, Hochschulabschluss, Kostenübernahmeerklärung, Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de