Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche/ Deutscher Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen Sie als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel.

    Als ehemalige Deutsche/ ehemaliger Deutscher können Sie

    • Eine Niederlassungserlaubnis oder
    • Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet beim Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens 5 Jahren bestand.

    Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie sich beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Niederlassungserlaubnis gewährt denjenigen Ausländern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die aufgrund ihrer Aufenthaltserlaubnis (mindestens seit fünf Jahren) und ihrer persönlichen Lebensumstände in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind.

    Online-Dienst

    Niederlassungserlaubnis

    ID: L100002_124494514

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde

    Beschreibung

    Vielfältig sind die Motive der Menschen, die in unser Land einreisen und sich hier für eine längere Zeit oder für immer niederlassen: eine attraktive Arbeitsstelle, die Suche nach politischem Asyl, Familienzusammenführung. Etwa 20.000 ausländische Bürger leben in Herne. Viele haben sich schon im Amt für Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen einbürgern lassen. Einbürgerungswillige müssen sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, sie dürfen nicht gravierend vorbestraft sein, müssen ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten, sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, die Aufgabe / Entfernung der bisherigen Staatsbürgerschaft herbeiführen, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Wer aus der Welt nach Herne kommt, muss sich mit diesem Amt in Verbindung setzen. Hier erhält man - wenn die Voraussetzungen vorliegen - Aufenthaltserlaubnisse oder Niederlassungserlaubnisse. Aber auch für negative Maßnahmen wie Ausweisungsverfügungen und Abschiebungen ist dieses Amt zuständig. Weiter werden hier Anträge auf Einbürgerung entgegengenommen und bearbeitet. Bitte teilen Sie bei einer persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde Ihr Anliegen zuerst den Mitarbeitern der zentralen Information mit. Dort wird Ihnen der weitere Verfahrensablauf erklärt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Shamrockring 1

    44623 Herne

    Haus 4

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-4499

    Fax: 02323 16-4569

    E-Mail: auslaenderamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger ausländischer Pass
    • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
    • Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
    • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    • Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
    • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
      • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
      • Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
      • Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
      • Ruheständler: Rentenbescheide
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
    • Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
    • Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Benötigte Unterlagen Gültiger Pass oder Passersatz Aktuelles biometrisches Passfoto Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung auch durch den*die Ehepartner*in oder Lebenspartner*in erbracht werden. Nachweis über ausreichenden Wohnraum: Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe sowie der monatlichen Nebenkostenoder Bei Wohneigentum: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Hausgeld sowie der monatlichen Nebenkosten. Bei Arbeitnehmer*innen Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate) Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen vergleichbaren Anspruch bei einer Versicherung oder Versorgungseinrichtung wurden gezahlt (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet), Bei Selbständigen/ Freiberuflichen Aktuelle Gewinnbescheinigung nach Abzug der Steuern eines Steuerberaters Krankenversicherungsnachweis Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich) Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung: Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung). oder Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens. Nachweis über ausreichenden Wohnraum: Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe sowie der monatlichen Nebenkostenoder Bei Wohneigentum: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Hausgeld sowie der monatlichen Nebenkosten. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland: Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskursoder Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschlussoder Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen mindestens auf dem Niveau B1 Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

    Voraussetzungen

    Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses

    Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei den folgenden Aufenthalten gelten für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis abweichende Voraussetzungen: Fachkräfte Blaue Karte EU Besonders hochqualifizierte Fachkräfte Selbständige Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge Kinder ab 16 Jahren Familienangehörige von Deutschen Ehemalige Deutsche Die entsprechenden Voraussetzungen sind bei der Ausländerbehörde zu erfragen. Allgemeine Voraussetzungen Sie leben seit fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland (frühere Studien- und Ausbildungszeiten werden zur Hälfte angerechnet). Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (wie Studium oder Ausbildung) erteilt wurde. Ihr Lebensunterhalt ist gesichert. Sie sind ausreichend krankenversichert. Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen). Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen. Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Sie haben keine Vorstrafen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf den Aufenthaltstitel innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.

    Kosten

    EUR 113

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    BesonderheitenEin unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche, Blaue Karte EU, unbefristete Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel, Freizügigkeitsrecht, Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Visum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English