Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche/ Deutscher Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen Sie als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel.

    Als ehemalige Deutsche/ ehemaliger Deutscher können Sie

    • Eine Niederlassungserlaubnis oder
    • Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet beim Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens 5 Jahren bestand.

    Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie sich beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor.Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt. Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor: Ausbildung Erwerbstätigkeit völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe Familiennachzug besondere AufenthaltsrechteDiese Aufenthaltszwecke werden im Aufenthaltsgesetz weiter untergliedert.Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel beantragen

    ID: L100002_122770441

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.1.40 Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger ausländischer Pass
    • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
    • Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
    • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    • Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
    • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
      • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
      • Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
      • Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
      • Ruheständler: Rentenbescheide
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
    • Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
    • Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie vom jeweiligem Team.

    Voraussetzungen

    Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses

    Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Aufenthaltsverordnung Beschäftigungsverordnung

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf den Aufenthaltstitel innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zu den Lieferungsfristen durch die Bundesdruckerei von ca. drei bis vier Wochen kommen häufig weitere Bearbeitungsfristen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Stellungnahme einer anderen Behörde erforderlich ist. Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sein sollten, ist es daher ratsam, sich ca. 6 Wochen vor Ablauf an die Ausländerbehörde zu wenden.

    Kosten

    EUR 113

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche, Blaue Karte EU, unbefristete Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel, Freizügigkeitsrecht, Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Visum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English