Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche
Beschreibung
Wenn Sie als Deutsche/ Deutscher Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen Sie als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel.
Als ehemalige Deutsche/ ehemaliger Deutscher können Sie
- Eine Niederlassungserlaubnis oder
- Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet beim Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens 5 Jahren bestand.
Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie sich beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gültiger ausländischer Pass
- Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
- Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
- Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
- Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
- Ruheständler: Rentenbescheide
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
- Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
- Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. - Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung
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Voraussetzungen
Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses
Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
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Fristen
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021
Stichwörter
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche, Blaue Karte EU, unbefristete Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel, Freizügigkeitsrecht, Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Visum