Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche/ Deutscher Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen Sie als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel.

    Als ehemalige Deutsche/ ehemaliger Deutscher können Sie

    • Eine Niederlassungserlaubnis oder
    • Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet beim Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens 5 Jahren bestand.

    Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie sich beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Erstantrag auf Niederlassungserlaubnis

    Online-Dienst

    Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    ID: L100002_121796635

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksausländeramt Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-97200

    E-Mail: auslaenderamt-porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksausländeramt Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 56-66

    51105 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-98231

    E-Mail: auslaenderamt-kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksausländeramt Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-94360

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-ehrenfeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksausländeramt Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-91410

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-innenstadt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksausländeramt Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    Fax: 0221 / 221-96222

    E-Mail: auslaenderamt-chorweiler@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksausländeramt Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-95480

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksausländeramt Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-99139

    E-Mail: auslaenderamt-muelheim@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksausländeramt Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-93340

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-lindenthal@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksausländeramt Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-92320

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-rodenkirchen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger ausländischer Pass
    • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
    • Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
    • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    • Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
    • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
      • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
      • Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
      • Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
      • Ruheständler: Rentenbescheide
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
    • Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
    • Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten SeitenAktuelles biometrisches PassfotoDas biometrische Passfoto darf nicht älter als drei Monate sein Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 JahrenNachweis bezüglich der Sicherstellung des LebensunterhaltesNachweis über einen ausreichenden KrankenversicherungsschutzNachweise über RentenversicherungEs müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein.Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen SpracheIntegrationsnachweiseNachweise über ausreichenden Wohnraum

    Voraussetzungen

    Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses

    Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf den Aufenthaltstitel innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.

    Kosten

    EUR 113

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Erstantrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde.Es können Gebühren bis maximal 150 Euro anfallen.Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche, Blaue Karte EU, unbefristete Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel, Freizügigkeitsrecht, Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Visum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English