Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche
Beschreibung
Wenn Sie als Deutsche/ Deutscher Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen Sie als eingebürgerte Person einen Aufenthaltstitel.
Als ehemalige Deutsche/ ehemaliger Deutscher können Sie
- Eine Niederlassungserlaubnis oder
- Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet beim Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens 5 Jahren bestand.
Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie sich beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirksausländeramt Porz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh
Fax: 0221 / 221-97200
Bezirksausländeramt Kalk
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh
Fax: 0221 / 221-98231
Bezirksausländeramt Ehrenfeld
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr
Kontakt
Fax: 0221 / 221-94360
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U
Bezirksausländeramt Innenstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr
Kontakt
Fax: 0221 / 221-91410
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U
Bezirksausländeramt Chorweiler
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U
Fax: 0221 / 221-96222
Bezirksausländeramt Nippes
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr
Kontakt
Fax: 0221 / 221-95480
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U
Bezirksausländeramt Mülheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh
Fax: 0221 / 221-99139
Bezirksausländeramt Lindenthal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr
Kontakt
Fax: 0221 / 221-93340
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U
Bezirksausländeramt Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr
Kontakt
Fax: 0221 / 221-92320
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U
erforderliche Unterlagen
- Gültiger ausländischer Pass
- Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
- Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
- Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
- Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
- Ruheständler: Rentenbescheide
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
- Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
- Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. - Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses
Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021
Stichwörter
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche, Blaue Karte EU, unbefristete Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel, Freizügigkeitsrecht, Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Visum