Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

    Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre minderjährigen Kinder ab 16 Jahren einen unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Wie Sie diese beantragen und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Auf Antrag können Sie für Ihr Kind/ Ihre Kinder eine unbefristete Niederlassung in Deutschland erhalten. 

    Dafür müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Ihr Kind ist im Bundesgebiet geboren oder
    • als Minderjährige/ Minderjähriger mit oder zu Ihnen in das Bundesgebiet gezogen

    und

    • Ihr Kind besitzt seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis und
    • hat das 16. Lebensjahr vollendet.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Niederlassungserlaubnis gewährt denjenigen Ausländern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die aufgrund ihrer Aufenthaltserlaubnis (mindestens seit fünf Jahren) und ihrer persönlichen Lebensumstände in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind.

    Online-Dienst

    Niederlassungserlaubnis

    ID: L100002_124494513

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde

    Beschreibung

    Vielfältig sind die Motive der Menschen, die in unser Land einreisen und sich hier für eine längere Zeit oder für immer niederlassen: eine attraktive Arbeitsstelle, die Suche nach politischem Asyl, Familienzusammenführung. Etwa 20.000 ausländische Bürger leben in Herne. Viele haben sich schon im Amt für Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen einbürgern lassen. Einbürgerungswillige müssen sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, sie dürfen nicht gravierend vorbestraft sein, müssen ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten, sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, die Aufgabe / Entfernung der bisherigen Staatsbürgerschaft herbeiführen, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Wer aus der Welt nach Herne kommt, muss sich mit diesem Amt in Verbindung setzen. Hier erhält man - wenn die Voraussetzungen vorliegen - Aufenthaltserlaubnisse oder Niederlassungserlaubnisse. Aber auch für negative Maßnahmen wie Ausweisungsverfügungen und Abschiebungen ist dieses Amt zuständig. Weiter werden hier Anträge auf Einbürgerung entgegengenommen und bearbeitet. Bitte teilen Sie bei einer persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde Ihr Anliegen zuerst den Mitarbeitern der zentralen Information mit. Dort wird Ihnen der weitere Verfahrensablauf erklärt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Shamrockring 1

    44623 Herne

    Haus 4

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-4499

    Fax: 02323 16-4569

    E-Mail: auslaenderamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    •  Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (im Original und Kopie)
      Wenn Sie keine schulische, berufliche oder akademische Ausbildung absolvieren: Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt, wie beispielsweise
      • Arbeitsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage) sowie die Gehaltsabrechnungen seit der letzten Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder
      • Unterlagen zu einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
    • Bei Minderjährigen ohne schulisches oder berufliches Ausbildungsverhältnis sind Nachweise der Eltern zum Lebensunterhalt vorzulegen.
    • Ausbildungsnachweise (im Original und in Kopie)
      Vorzulegen sind
      • bei Schülern: sämtliche Schulzeugnisse und eine aktuelle Schulbescheinigung
      • bei Auszubildenden: der Ausbildungsvertrag, Ausbildungszeugnisse und eine aktuelle Bescheinigung der Ausbildungsstelle
      • bei Studierenden: eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise zum Studienfortschritt (bestandene Zwischenprüfungen, Credit Points)
    • Bei Bedarf: Schriftliche Vollmacht eines Elternteils
    • Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen die Eltern zusammen erscheinen und gemeinsam den Antrag für ihr minderjähriges Kind stellen
    • Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht persönlich erscheinen kann, muss er dem anderen sorgeberechtigten Elternteil eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Mit dieser Vollmacht kann der andere Elternteil die Niederlassungserlaubnis für das gemeinsame Kind beantragen.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Benötigte Unterlagen Gültiger Pass oder Passersatz Aktuelles biometrisches Passfoto Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung auch durch den*die Ehepartner*in oder Lebenspartner*in erbracht werden. Nachweis über ausreichenden Wohnraum: Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe sowie der monatlichen Nebenkostenoder Bei Wohneigentum: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Hausgeld sowie der monatlichen Nebenkosten. Bei Arbeitnehmer*innen Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate) Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen vergleichbaren Anspruch bei einer Versicherung oder Versorgungseinrichtung wurden gezahlt (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet), Bei Selbständigen/ Freiberuflichen Aktuelle Gewinnbescheinigung nach Abzug der Steuern eines Steuerberaters Krankenversicherungsnachweis Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich) Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung: Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung). oder Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens. Nachweis über ausreichenden Wohnraum: Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe sowie der monatlichen Nebenkostenoder Bei Wohneigentum: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Hausgeld sowie der monatlichen Nebenkosten. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland: Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskursoder Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschlussoder Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen mindestens auf dem Niveau B1 Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

    Voraussetzungen

    Persönliches Erscheinen zusammen mit den Eltern

    • Kinder im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen den Antrag nicht selbst stellen. Sie müssen deshalb von mindestens einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
    • Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht oder der Elternteil mit alleinigem Sorgerecht.
    • Nur Volljährige, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, können den Antrag selbst stellen.

    Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis

    • Die Aufenthaltserlaubnis muss seit mindestens fünf Jahren vorliegen.

    Vollendung des 16. Lebensjahres

    Die Niederlassungserlaubnis kann frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden.

    Auch volljährige Ausländer können die Niederlassungserlaubnis erhalten,

    • wenn die Einreise in das Bundesgebiet zum Familiennachzug und
    • die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgte.

    Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt

    Es muss ein Ausbildungsverhältnis vorliegen, das zu einem anerkannten schulischen, beruflichen oder akademischen Bildungsabschluss führt.

    Dies ist der Fall bei einem oder einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen

    • Schulbesuch,
    • betrieblichen Ausbildung
    • Studium.

    Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.

    Eine Berufsvorbereitung, berufliche Grundausbildung oder ein Praktikum führen nicht zu einem anerkannten beruflichen Bildungsabschluss.

    Wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, muss der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII (Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) gesichert sein.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei den folgenden Aufenthalten gelten für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis abweichende Voraussetzungen: Fachkräfte Blaue Karte EU Besonders hochqualifizierte Fachkräfte Selbständige Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge Kinder ab 16 Jahren Familienangehörige von Deutschen Ehemalige Deutsche Die entsprechenden Voraussetzungen sind bei der Ausländerbehörde zu erfragen. Allgemeine Voraussetzungen Sie leben seit fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland (frühere Studien- und Ausbildungszeiten werden zur Hälfte angerechnet). Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (wie Studium oder Ausbildung) erteilt wurde. Ihr Lebensunterhalt ist gesichert. Sie sind ausreichend krankenversichert. Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen). Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen. Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Sie haben keine Vorstrafen.

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Kosten

    EUR 55

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    BesonderheitenEin unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Einwanderung, Visum, Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland, Freizügigkeitsrecht, Familiennachzug, In Deutschland geboren, Aufenthaltserlaubnis, Volljähriger Ausländer, Fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt, Minderjährigkeit, Volljährigkeit, Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder, Kinder, Unbefristetes Aufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis, Junge Erwachsene, Entfristung, unbefristete Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel, unbefristeter Aufenthaltstitel, Minderjähriger Ausländer, Niederlassungsgenehmigung, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Gesetzlicher Vertreter, Vollendung des 16 Lebensjahres, Nach Deutschland gezogen, Niederlassungserlaubnis für Kinder, unbefristeter Aufenthaltstitel, Staatsangehörigkeit ausländische

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English