Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

    Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre minderjährigen Kinder ab 16 Jahren einen unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Wie Sie diese beantragen und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Auf Antrag können Sie für Ihr Kind/ Ihre Kinder eine unbefristete Niederlassung in Deutschland erhalten. 

    Dafür müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Ihr Kind ist im Bundesgebiet geboren oder
    • als Minderjährige/ Minderjähriger mit oder zu Ihnen in das Bundesgebiet gezogen

    und

    • Ihr Kind besitzt seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis und
    • hat das 16. Lebensjahr vollendet.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Erstantrag auf Niederlassungserlaubnis

    Online-Dienst

    Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen

    ID: L100002_121798640

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Bezirksausländeramt Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-97200

    E-Mail: auslaenderamt-porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksausländeramt Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 56-66

    51105 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-98231

    E-Mail: auslaenderamt-kalk@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bezirksausländeramt Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-94360

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bezirksausländeramt Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-91410

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bezirksausländeramt Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    Fax: 0221 / 221-96222

    E-Mail: auslaenderamt-chorweiler@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-95480

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-nippes@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

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    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-99139

    E-Mail: auslaenderamt-muelheim@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bezirksausländeramt Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

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    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-93340

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-lindenthal@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bezirksausländeramt Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-92320

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    •  Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (im Original und Kopie)
      Wenn Sie keine schulische, berufliche oder akademische Ausbildung absolvieren: Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt, wie beispielsweise
      • Arbeitsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage) sowie die Gehaltsabrechnungen seit der letzten Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder
      • Unterlagen zu einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
    • Bei Minderjährigen ohne schulisches oder berufliches Ausbildungsverhältnis sind Nachweise der Eltern zum Lebensunterhalt vorzulegen.
    • Ausbildungsnachweise (im Original und in Kopie)
      Vorzulegen sind
      • bei Schülern: sämtliche Schulzeugnisse und eine aktuelle Schulbescheinigung
      • bei Auszubildenden: der Ausbildungsvertrag, Ausbildungszeugnisse und eine aktuelle Bescheinigung der Ausbildungsstelle
      • bei Studierenden: eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise zum Studienfortschritt (bestandene Zwischenprüfungen, Credit Points)
    • Bei Bedarf: Schriftliche Vollmacht eines Elternteils
    • Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen die Eltern zusammen erscheinen und gemeinsam den Antrag für ihr minderjähriges Kind stellen
    • Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht persönlich erscheinen kann, muss er dem anderen sorgeberechtigten Elternteil eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Mit dieser Vollmacht kann der andere Elternteil die Niederlassungserlaubnis für das gemeinsame Kind beantragen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten SeitenAktuelles biometrisches PassfotoDas biometrische Passfoto darf nicht älter als drei Monate sein Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 JahrenNachweis bezüglich der Sicherstellung des LebensunterhaltesNachweis über einen ausreichenden KrankenversicherungsschutzNachweise über RentenversicherungEs müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein.Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen SpracheIntegrationsnachweiseNachweise über ausreichenden Wohnraum

    Voraussetzungen

    Persönliches Erscheinen zusammen mit den Eltern

    • Kinder im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen den Antrag nicht selbst stellen. Sie müssen deshalb von mindestens einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
    • Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht oder der Elternteil mit alleinigem Sorgerecht.
    • Nur Volljährige, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, können den Antrag selbst stellen.

    Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis

    • Die Aufenthaltserlaubnis muss seit mindestens fünf Jahren vorliegen.

    Vollendung des 16. Lebensjahres

    Die Niederlassungserlaubnis kann frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden.

    Auch volljährige Ausländer können die Niederlassungserlaubnis erhalten,

    • wenn die Einreise in das Bundesgebiet zum Familiennachzug und
    • die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgte.

    Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt

    Es muss ein Ausbildungsverhältnis vorliegen, das zu einem anerkannten schulischen, beruflichen oder akademischen Bildungsabschluss führt.

    Dies ist der Fall bei einem oder einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen

    • Schulbesuch,
    • betrieblichen Ausbildung
    • Studium.

    Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.

    Eine Berufsvorbereitung, berufliche Grundausbildung oder ein Praktikum führen nicht zu einem anerkannten beruflichen Bildungsabschluss.

    Wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, muss der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII (Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) gesichert sein.

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Kosten

    EUR 55

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Erstantrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde.Es können Gebühren bis maximal 150 Euro anfallen.Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Einwanderung, Visum, Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland, Freizügigkeitsrecht, Familiennachzug, In Deutschland geboren, Aufenthaltserlaubnis, Volljähriger Ausländer, Fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt, Minderjährigkeit, Volljährigkeit, Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder, Kinder, Unbefristetes Aufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis, Junge Erwachsene, Entfristung, unbefristete Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltstitel, unbefristeter Aufenthaltstitel, Minderjähriger Ausländer, Niederlassungsgenehmigung, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Gesetzlicher Vertreter, Vollendung des 16 Lebensjahres, Nach Deutschland gezogen, Niederlassungserlaubnis für Kinder, unbefristeter Aufenthaltstitel, Staatsangehörigkeit ausländische

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English