Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft
Beschreibung
Als beruflich hochqualifizierter ausländischer Staatsangehöriger können Sie in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer
- staatlichen deutschen Hochschule,
- staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer
- vergleichbaren deutschen Ausbildungseinrichtung sind.
Ein Recht auf Familiennachzug haben
- Ihre minderjährigen Kinder,
- Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau sowie
- Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin.
Sie dürfen auch erwerbstätig sein.
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Gleiches gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien gelten noch Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.
Integrationskurs: Ein Teilnahmeanspruch am Integrationskurs besteht bei Hochqualifizierten nicht.
Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Aufenthaltstitel beantragen
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist
- Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 18b Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 44 Aufenthalsverordnung (AufenthV)
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Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird.
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021
Stichwörter
Niederlassungserlaubnis, Forschung, wissenschaftliches Personal, Antrag auf Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis verlängern, Wissenschaftler, Freizügigkeitsrecht, Ausnahmeregelung, Herausgehobene Funktion, Aufenthaltstitel, Hochschulabsolvent, Kein Mindestaufenthalt, Spitzenkräfte, Hoch qualifizierte Fachkraft, unbefristete Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Blaue Karte EU, Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Akademische Berufstätigkeit, Universitätsabschluss, Wirtschaft, Privilegierung, Entfristung, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studienabschluss, Besondere wissenschaftliche Qualifikation, Akademische Ausbildung, Hochqualifizierte, Wissenschaftliche Tätigkeit, Visum, Arbeitsmarktzugang, Daueraufenthaltsrecht, Hochqualifizierte, Einwanderung, Integration in deutsche Lebensverhältnisse, Mehrjährige Berufserfahrung, unbefristeter Aufenthaltstitel, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Lehrpersonal, Unbefristetes Aufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis Erteilung für Hochqualifizierte, Erwerbstätigkeit, Akademiker, Hochschulabschluss, Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts