Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

    Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft

    Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Als beruflich hochqualifizierter ausländischer Staatsangehöriger können Sie in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer

    • staatlichen deutschen Hochschule,
    • staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer
    • vergleichbaren deutschen Ausbildungseinrichtung sind.

    Ein Recht auf Familiennachzug haben

    • Ihre minderjährigen Kinder,
    • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau sowie
    • Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin.

    Sie dürfen auch erwerbstätig sein.

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Gleiches gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien gelten noch Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.

    Integrationskurs: Ein Teilnahmeanspruch am Integrationskurs besteht bei Hochqualifizierten nicht.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Erstantrag auf Niederlassungserlaubnis

    Online-Dienst

    Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen

    ID: L100002_121798639

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Bezirksausländeramt Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-97200

    E-Mail: auslaenderamt-porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksausländeramt Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 56-66

    51105 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-98231

    E-Mail: auslaenderamt-kalk@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bezirksausländeramt Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-94360

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-91410

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bezirksausländeramt Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    Fax: 0221 / 221-96222

    E-Mail: auslaenderamt-chorweiler@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-95480

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-nippes@stadt-koeln.de

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    Bezirksausländeramt Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uh

    Fax: 0221 / 221-99139

    E-Mail: auslaenderamt-muelheim@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bezirksausländeramt Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-93340

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-lindenthal@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Bezirksausländeramt Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Öffnungszeiten

    Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren. Öffnungszeiten der Kasse: Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-92320

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 U

    E-Mail: auslaenderamt-rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten SeitenAktuelles biometrisches PassfotoDas biometrische Passfoto darf nicht älter als drei Monate sein Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 JahrenNachweis bezüglich der Sicherstellung des LebensunterhaltesNachweis über einen ausreichenden KrankenversicherungsschutzNachweise über RentenversicherungEs müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein.Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen SpracheIntegrationsnachweiseNachweise über ausreichenden Wohnraum

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
      • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
      • Blaue Karte EU
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
    • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird.

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Kosten

    EUR 147

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Erstantrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde.Es können Gebühren bis maximal 150 Euro anfallen.Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Niederlassungserlaubnis, Forschung, wissenschaftliches Personal, Antrag auf Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis verlängern, Wissenschaftler, Freizügigkeitsrecht, Ausnahmeregelung, Herausgehobene Funktion, Aufenthaltstitel, Hochschulabsolvent, Kein Mindestaufenthalt, Spitzenkräfte, Hoch qualifizierte Fachkraft, unbefristete Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Blaue Karte EU, Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Akademische Berufstätigkeit, Universitätsabschluss, Wirtschaft, Privilegierung, Entfristung, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studienabschluss, Besondere wissenschaftliche Qualifikation, Akademische Ausbildung, Hochqualifizierte, Wissenschaftliche Tätigkeit, Visum, Arbeitsmarktzugang, Daueraufenthaltsrecht, Hochqualifizierte, Einwanderung, Integration in deutsche Lebensverhältnisse, Mehrjährige Berufserfahrung, unbefristeter Aufenthaltstitel, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Lehrpersonal, Unbefristetes Aufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis Erteilung für Hochqualifizierte, Erwerbstätigkeit, Akademiker, Hochschulabschluss, Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English