Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

    Niederlassungserlaubnis Erteilung für besonders hochqualifizierte Fachkraft

    Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Als beruflich hochqualifizierter ausländischer Staatsangehöriger können Sie in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer

    • staatlichen deutschen Hochschule,
    • staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer
    • vergleichbaren deutschen Ausbildungseinrichtung sind.

    Ein Recht auf Familiennachzug haben

    • Ihre minderjährigen Kinder,
    • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau sowie
    • Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin.

    Sie dürfen auch erwerbstätig sein.

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Gleiches gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien gelten noch Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.

    Integrationskurs: Ein Teilnahmeanspruch am Integrationskurs besteht bei Hochqualifizierten nicht.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Terminvergabe bei der Kommunalen AusländerbehördeDie Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus sogenannten Drittstaaten.Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Lichtenstein und Norwegen.Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis berechtigt die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und ist nicht mit einer Nebenbestimmung versehen.

    Online-Dienst

    Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen

    ID: L100002_121808704

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hauptbahnhof 5

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00, 14:00 - 15:30Dienstag: 08:30 - 12:00Donnerstag: 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00Freitag: 08:30 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2333

    E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausgefülltes Antragsformular, Gültiger Pass oder Passersatz, biometrisches Passbild, Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt, Weitere beizubringende Unterlagen, siehe weiterführende Informationen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
      • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
      • Blaue Karte EU
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
    • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wennSie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,Ihr Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist,Sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Vorsorgeaufwendungen geleistet haben oder einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung nachweisen können,von Ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht (z.B. Vorstrafen - hier findet eine einzelfallbezogene Abwägung statt)Ihnen eine Beschäftigung erlaubt ist, sofern Sie Arbeitnehmer sind,Sie im Besitz der sonstigen erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit sind,Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1- Sprachniveau nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) verfügen,Sie einen Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erbringen können und,über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen, d.h. Sie haben 12 Quadratmeter für jeden Erwachsenen und 10 Quadratmeter für jedes Kind zur VerfügungDa aber je nach Rechtsgrundlage und Fallgestaltung die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis variieren, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die genauen Bestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird.

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann online gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    12 Wochen

    Kosten

    EUR 147

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebühr Niederlassungserlaubnis: 113,00€ bis 147,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz, auf Grundlage einer anderen Rechtsvorschrift oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Abteilung Migration informiert und berät Sie gerne.

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Niederlassungserlaubnis, Forschung, wissenschaftliches Personal, Antrag auf Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis verlängern, Wissenschaftler, Freizügigkeitsrecht, Ausnahmeregelung, Herausgehobene Funktion, Aufenthaltstitel, Hochschulabsolvent, Kein Mindestaufenthalt, Spitzenkräfte, Hoch qualifizierte Fachkraft, unbefristete Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Blaue Karte EU, Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Akademische Berufstätigkeit, Universitätsabschluss, Wirtschaft, Privilegierung, Entfristung, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studienabschluss, Besondere wissenschaftliche Qualifikation, Akademische Ausbildung, Hochqualifizierte, Wissenschaftliche Tätigkeit, Visum, Arbeitsmarktzugang, Daueraufenthaltsrecht, Hochqualifizierte, Einwanderung, Integration in deutsche Lebensverhältnisse, Mehrjährige Berufserfahrung, unbefristeter Aufenthaltstitel, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Lehrpersonal, Unbefristetes Aufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis Erteilung für Hochqualifizierte, Erwerbstätigkeit, Akademiker, Hochschulabschluss, Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English