Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.

    Beschreibung

    Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf Antrag eine so genannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland ausstellen lassen.

    Zuständig ist dafür die Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Während die Niederlassungserlaubnis einen unbefristeten Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht, erwerben Ausländer mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG das Recht, sich unbefristet in der gesamten Europäischen Union aufzuhalten. Sie dürfen also unter bestimmten Voraussetzungen ihren Wohnsitz in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nehmen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit jeglicher Art.

    Online-Dienst

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    ID: L100002_121825034

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.1.2 Fachgruppe - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 9-11

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-655

    Fax: 0 28 41 / 201-1 66 06

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert.
    • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 109

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: 109,00€ Neuausstellung wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzpapiers oder wegen Verlusts: 67,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Fiktionsbescheinigung, Asyl, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Einreisesperre, Daueraufenthalt in Deutschland, Duldung, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Integrationskurse für Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge, Daueraufenthalt-EG, unbefristeter Aufenthaltstitel, Aufenthaltstitel, Ausreisepflicht, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Migration, Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Ausländerabteilung, Daueraufenthalt-EG Erlaubnis, Ausländerbehörde, Durchsetzung der Ausreisepflicht, unbefristeter Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigungen, Ausländerabteilung, Integrationskurse für Ausländer, Aufenthaltsbeendigung, Sprachkurs für Ausländer, Aufenthaltsbeendigung, Reiseausweise für Ausländer, Fiktionsbescheinigung, Reiseausweise für Staatenlose, Ausreisepflicht, Freizügigkeit, Genehmigung, Aufenthaltsgesetz, Daueraufenthalt, Abschiebung, Ausländeramt, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigungen, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Niederlassungserlaubnis, Anerkennung des Daueraufenthalts, Familienzusammenführung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de