Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.

    Beschreibung

    Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf Antrag eine so genannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland ausstellen lassen.

    Zuständig ist dafür die Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit Einführung des neuen Zuwanderungsgesetzes hat sich die Anmeldung für Unions-Bürgerinnen und Bürger vereinfacht. Es gilt Folgendes: Unions-Bürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Stattdessen müssen Sie sich beim Bürger-Service melden (also nicht mehr zur Ausländerbehörde schicken!) Im Bürgerbüro müssen sie eine Verfügung ausfüllen, bei der zahlreiche Lebensumstände abgefragt werden (Wohnverhältnisse, Einkommen, Erklärung, was sie in Deutschland machen wollen usw.) Diese Fragebögen werden anschließend intern an die Ausländerbehörde weitergegeben.

    Online-Dienst

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    ID: L100002_121757195

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 82-84

    46535 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66-556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnplatz 1

    46539 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert.
    • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger ausländischer Pass Freizügigkeitsbescheinigung, falls vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 109

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Fiktionsbescheinigung, Asyl, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Einreisesperre, Daueraufenthalt in Deutschland, Duldung, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Integrationskurse für Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge, Daueraufenthalt-EG, unbefristeter Aufenthaltstitel, Aufenthaltstitel, Ausreisepflicht, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Migration, Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Ausländerabteilung, Daueraufenthalt-EG Erlaubnis, Ausländerbehörde, Durchsetzung der Ausreisepflicht, unbefristeter Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigungen, Ausländerabteilung, Integrationskurse für Ausländer, Aufenthaltsbeendigung, Sprachkurs für Ausländer, Aufenthaltsbeendigung, Reiseausweise für Ausländer, Fiktionsbescheinigung, Reiseausweise für Staatenlose, Ausreisepflicht, Freizügigkeit, Genehmigung, Aufenthaltsgesetz, Daueraufenthalt, Abschiebung, Ausländeramt, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigungen, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Niederlassungserlaubnis, Anerkennung des Daueraufenthalts, Familienzusammenführung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de