Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.

    Beschreibung

    Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf Antrag eine so genannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland ausstellen lassen.

    Zuständig ist dafür die Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unionsbürger benötigen für den Aufenthalt in Deutschland keine/n Aufenthaltstitel oder sonstige Bescheinigung. Nach 5 Jahren können sie auf Wunsch eine Bescheinigung über ein bestehendes Daueraufenthaltsrecht erhalten. Für Familienangehörige (Nichtunionsbürger) werden folgende Titel erteilt: Aufenthaltskarte Freizügigkeitsberechtigten Nichtunionsbürger (Familienangehörige/Lebenspartner) wird von Amts wegen eine Aufenthaltskarte erteilt. Die Karte wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Gebühr beträgt 28,80 €, bei unter 24-jährigen 22,80 €. Das Freizügigkeitsrecht muss gegenüber der Ausländerbehörde glaubhaft gemacht werden. Für die Glaubhaftmachung erforderliche Angaben und Nachweise können von der zuständigen Meldebehörde (Bürgerservice) in der Wohnsitzgemeinde entgegengenommen werden (Aufenthaltsanzeige). Hierzu gehören vor allem eine Kopie des Reisepasses ein Nachweis über die Familienangehörigkeit ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz ein biometrisches Lichtbild. Daueraufenthaltsbescheinigung, Daueraufenthaltskarte Nach fünf Jahren ständig rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet haben Unionsbürger und Ihre Familienangehörigen/Lebenspartner unabhängig von den bisherigen Voraussetzungen das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht). Dieses Recht wird Unionsbürgern-/innen auf Antrag gegen eine Gebühr von 10,00 € bescheinigt. Nichtunionsbürger-/innen erhalten auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte als eAT. Die Gebühr beträgt 37,00 €, bei unter 24-jährigen 22,80 €. In beiden Fällen ist die Vorlage eines biometrisches Lichtbildes erforderlich, bei Unionsbürgern zusätzlich eine Kopie des Reisepasses. Nichtunionsbürger müssen wie bei der Ausstellung der Aufenthaltskarte nach Terminvereinbarung unter Vorlage Ihres Reisepasses bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

    Online-Dienst

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    ID: L100002_121730304

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/3 Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert.
    • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 109

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Fiktionsbescheinigung, Asyl, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Einreisesperre, Daueraufenthalt in Deutschland, Duldung, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Integrationskurse für Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge, Daueraufenthalt-EG, unbefristeter Aufenthaltstitel, Aufenthaltstitel, Ausreisepflicht, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Migration, Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Ausländerabteilung, Daueraufenthalt-EG Erlaubnis, Ausländerbehörde, Durchsetzung der Ausreisepflicht, unbefristeter Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigungen, Ausländerabteilung, Integrationskurse für Ausländer, Aufenthaltsbeendigung, Sprachkurs für Ausländer, Aufenthaltsbeendigung, Reiseausweise für Ausländer, Fiktionsbescheinigung, Reiseausweise für Staatenlose, Ausreisepflicht, Freizügigkeit, Genehmigung, Aufenthaltsgesetz, Daueraufenthalt, Abschiebung, Ausländeramt, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigungen, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Niederlassungserlaubnis, Anerkennung des Daueraufenthalts, Familienzusammenführung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de