Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.

    Beschreibung

    Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auf Antrag eine so genannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland ausstellen lassen.

    Zuständig ist dafür die Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist, aber zusätzlich die Mobilität innerhalb von Europa erleichtern soll. Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen Ländern der EU (außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt jedoch nicht automatisch zur Niederlassung oder zur Arbeitsaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat der EU. Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei den Einreisevorschriften. Die allgemeinen nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des anderen EU-Staates müssen allerdings erfüllt werden. Das gilt insbesondere auch für Regelungen zur Arbeitsaufnahme und zum Familiennachzug. Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt nach einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von zwölf Monaten. Bei einer Ausreise in einen anderen Mitgliedstaate der EU (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark) erlischt dieser Aufenthaltstitel erst nach sechs Jahren bzw. mit Ausstellung einer solchen Erlaubnis zum Daueraufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    ID: L100002_121995511

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Erkrather Straße 377-389

    40231 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Fax: 0211 89-29309

    E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweise über regelmäßige Einnahmen und Ausgaben Nachweis über Wohnraum (zum Beispiel Mietvertrag) Schulabschlusszeugnisse Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit Auskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes Gültiger Nationalpass ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind. Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert.
    • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen im Besitz eines gültigen, anerkannten Passes oder Passersatzes sein. Es darf keine Ausweisungsinteresse vorliegen Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. (Aufenthaltszeiten zu einem vorübergehenden Zweck sind nicht oder nicht in vollem Umfang anrechenbar) Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen muss durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein. Sie erfüllen Ihre steuerlichen Verpflichtungen. Sie haben Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung geleistet (ausreichend wären zum Beispiel 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) Sie haben ausreichenden Krankenversicherungsschutz (auch für die Familienangehörigen) Ausreichender Wohnraum ist vorhanden Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei Aufenthalten zu einem vorübergehenden Zweck oder zur Ausbildung bzw. bei fast allen Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen ausgeschlossen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 109

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Fiktionsbescheinigung, Asyl, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Einreisesperre, Daueraufenthalt in Deutschland, Duldung, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Integrationskurse für Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge, Daueraufenthalt-EG, unbefristeter Aufenthaltstitel, Aufenthaltstitel, Ausreisepflicht, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Migration, Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Ausländerabteilung, Daueraufenthalt-EG Erlaubnis, Ausländerbehörde, Durchsetzung der Ausreisepflicht, unbefristeter Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigungen, Ausländerabteilung, Integrationskurse für Ausländer, Aufenthaltsbeendigung, Sprachkurs für Ausländer, Aufenthaltsbeendigung, Reiseausweise für Ausländer, Fiktionsbescheinigung, Reiseausweise für Staatenlose, Ausreisepflicht, Freizügigkeit, Genehmigung, Aufenthaltsgesetz, Daueraufenthalt, Abschiebung, Ausländeramt, vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigungen, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Niederlassungserlaubnis, Anerkennung des Daueraufenthalts, Familienzusammenführung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de