eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

    Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten - unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

    Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

    Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte den Online-Ausweis. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

    Online-Dienst

    eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger

    ID: L100002_122756752

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.10 Bürgerberatung

    Beschreibung

    Aktueller Hinweis: Dringende Anliegen (Personalausweis, Reisepass) können Sie bei uns mittwochs in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr ohne Termin, aber mit Wartezeit erledigen. Sie erreichen die Bürgerberatung nach vorheriger Terminvereinbarung über folgenden Link: www.detmold.de/onlinetermin Wichtig: Es werden täglich Termine angeboten, die Nachfrage ist sehr groß. Termine werden zusätzlich Freitag mittags für die kommenden zwei Wochen freigegeben Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab. Frei gewordene Termine können dann anderen Kunden angeboten werden. Hinweis: Zahlen Sie bequem mit EC- oder Kreditkarte. Nutzen Sie die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder (für Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe) bei uns zu machen.Seien Sie dann 10 Minuten vor Ihrem Termin bei uns.Die Bilder werden digital übermittelt, nicht ausgedruckt.Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro.Kinder ab 6 Jahren können das Terminal problemlos nutzen. Sie können natürlich auch ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitbringen. Wenn Sie Zeit und Weg sparen möchten, können Sie viele Angelegenheiten online erledigen. Dazu klicken Sie einfach auf die entsprechende Dienstleistung und folgen der Onlinelösung. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Auskunft aus dem Melderegister beantragen Ausweis/Pass Statusabfrage Bewohnerparkausweis beantragen Detmold-Pass beantragen Führungszeugnis beantragen Fundsache abgeben Hund anmelden oder abmelden Meldebescheinigung beantragen (auch erweitert) Schwerbehindertenausweis beantragen/verlängern Übermittlungssperren einrichten Untersuchungsberechtigungsschein beantragen Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
    • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

    Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    ausländischer Reisepass oder nationale Identitätskarte

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Chipkarte, elektronische Identifizierung, eID, Online-Ausweisfunktion, Online-Ausweis, elektronischer Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English