eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die eID-Karte ermöglicht es Staatsangehörigen der Europäischen Union sowie des EWR (Norwegen, Liechtenstein und Island), sich online auszuweisen, um Behördengänge und andere Angelegenheiten digital abwickeln zu können. Sie dient ausschließlich zur Nutzung im digitalen Bereich und ist kein Reisedokument bzw. Ausweis- oder Passersatz. Wer kann eine eID-Karte beantragen? Die Möglichkeit besteht für Personen ab 16 Jahren, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch mindestens eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder von Norwegen, Island oder Liechtenstein. Deutsche Staatsangehörige können die Online-Ausweis-Funktion über ihren Personalausweis nutzen. Nicht-EU-Staatsangehörige können die Online-Ausweis-Funktion über ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. beim Ausländeramt der StädteRegion Aachen. Benötigte Unterlagen Gültiger Personalausweis oder Reisepass eines EU-Mitgliedsstaates bzw. von Norwegen, Island oder Liechtenstein Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein Gültigkeitsdauer Die eID-Karte hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Weitere Informationen Weitergehende Informationen zur eID-Karte finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres und Heimat. Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte außerhalbs Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.

    Online-Dienst

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    ID: L100002_127950992

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Beschreibung

    Sowohl an den Standorten des Bürgerservice Aachen-Mitte als auch bei den Bezirksämtern werden ausschließlich Terminsprechzeiten angeboten. Bitte buchen oder stornieren Sie Ihren Termin: Online: www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0241/432-1234 (montags bis freitags von 07.45 bis 18.00 Uhr). Bürger*innenservice Bahnhofplatz Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Bürger*innenservice Katschhof Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Zusätzlich bietet der Bürgerservice Katschhof am 1. Samstag im Monat von 09.00 - 13.00 Uhr Terminsprechzeiten an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Aachen

    Beschreibung

    Fachbereich 12 Bürger*innenservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 4320

    Fax: 0241 4322873

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen umgezogen sein.
    • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html

    § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html

    § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html

    § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

    § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html

    § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html

    § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html

    § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PauswV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
    • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
    • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) - Amt für Innere Verwaltung und Planung - am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    elektronischer Identitätsnachweis, Adressänderung, Europa-Karte, Umzug, Wohnsitz, Anmeldung, Abmeldung, Online-Ausweisfunktion, EU-Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de