elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Beschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Personalausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
EUR 6,00
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
Starten, Nachhinein, Ausweis-Chip, elektronischer Personalausweis, Pass, neuer Personalausweis, Elektronisch, Anschaltung, PA, Chip, nachträglich, Personalausweis, ePA, Perso, aktivieren, neu, Personaldokument, Ausweischip, Neuer PA, Start, später, Online-Ausweisfunktion, Identitätsnachweis, Erstbenutzung, nPA, Aktivierung, Nachgang, Ausweis