elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    Beschreibung

    Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

    Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe. Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist bei der Stadt Viersen das Service-Center im Stadthaus.

    Online-Dienst

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    ID: L100002_121835236

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    bisheriger Ausweis oder Reisepass, ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild. Alternativ kann für Erwachsene und für Kinder ab dem 4. Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden., Personenstandsurkunde: zum Beispiel Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde/ Einbürgerungsurkunde/ Stammbuch, bei Antragsteller*innen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).Einen Personalausweis beantragen Sie im Service-Center der Stadt Viersen (Wohnsitz), bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin.Sie können Ihren Personalausweis bei der Meldebehörde der Stadt Viersen abholen. Auch für die Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Ausstellung einer Vollmacht finden Sie hier: Onlineformular - Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines (vorläufigen) Passes, (vorläufigen) Ausweises - online ausfüllen und drucken Ob Ihr neuer Personalausweis bereits geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt, können Sie hier: Statusabfrage online abfragen. Die Personalausweisnummer wird Ihnen bei der Antragstellung schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Kosten

    EUR 6,00

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: 37,00€ antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80€ für den vorläufigen Personalausweis: 10,00€ Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: 13,00€ Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00€ Lichtbild über Speed-Capture Station: 7,00€

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Starten, Nachhinein, Ausweis-Chip, elektronischer Personalausweis, Pass, neuer Personalausweis, Elektronisch, Anschaltung, PA, Chip, nachträglich, Personalausweis, ePA, Perso, aktivieren, neu, Personaldokument, Ausweischip, Neuer PA, Start, später, Online-Ausweisfunktion, Identitätsnachweis, Erstbenutzung, nPA, Aktivierung, Nachgang, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de