elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

    Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

    Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten inkl. Fingerabdrücke gespeichert. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. In den meisten Fällen ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert. Seit dem 01.07.2017 gibt es den Personalausweis nur noch mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

    Online-Dienst

    Online-Ausweisfunktion (eID): Nachträglich aktivieren

    ID: L100002_122877983

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Stadt Espelkamp befindet sich im Foyer des Rathauses und ist barrierefrei erreichbar. Durch längere Öffnungszeiten sowie ein breit gefächertes Aufgabenspektrum sind für eine Vielzahl von Anliegen lange Wege durch die fünf Stockwerke des Rathauses entbehrlich. Termine im Bürgerbüro sowie im Standesamt können Sie online hier buchen. Für diese Dienstleistungen ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich: Abholung bereits ausgestellter Pässe, Ausweise und Führerscheine Beantragung von Führungszeugnissen Beantragung von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister Ausgabe von Meldebescheinigungen Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Online-Antrag: Bestellen Sie den "PIN-Rücksetzbrief" mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist das nicht möglich. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause (per Einschreiben eigenhändig). Sie benötigen ein Smartphone oder Lesegerät und die AusweisApp2 (die AusweisApp2 muss immer vor der Nutzung des Dienstes am Computer geöffnet sein). Mit dem eingescannten Code aktivieren Sie den Chip. Bei Vorsprache im Bürgerbüro: Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie besitzen einen deutschen Personalausweis, eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen oder eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) und haben das 16. Lebensjahr vollendet. Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie die Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen. Für den Online-Antrag: Sie müssen eine deutsche Meldeadresse haben; Sie benötigen ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder einen Computer mit Lesegerät Die AusweisApp2 muss installiert sein. Diese funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten. Für den Antrag im Bürgerbüro: Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich. Vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Ihren Ausweis bringen Sie bitte unbedingt mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG) § 22 Personalsausweisverordnung (PAuswV) eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Herstellung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte durch die Bundesdruckerei erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald der Chip aktiviert ist und Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen. Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen. Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp2) setzen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personalausweis, neu, ePA, Ausweischip, Elektronisch, Ausweis, Perso, aktivieren, PA, Online-Ausweisfunktion, Chip, Pass, Aktivierung, Identitätsnachweis, Personaldokument, Starten, elektronischer Personalausweis, Anschaltung, Start, Ausweis-Chip, neuer Personalausweis, nPA, erstmalig, Neuer PA, Erstbenutzung, erstmals

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de