elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadtteilbüro
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
Personalausweis, neu, ePA, Ausweischip, Elektronisch, Ausweis, Perso, aktivieren, PA, Online-Ausweisfunktion, Chip, Pass, Aktivierung, Identitätsnachweis, Personaldokument, Starten, elektronischer Personalausweis, Anschaltung, Start, Ausweis-Chip, neuer Personalausweis, nPA, erstmalig, Neuer PA, Erstbenutzung, erstmals