elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

    Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

    Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beim Stadtteilbüro abholen, ist Ihr Online-Ausweis für Sie aktiviert. Einsatzbereit wird Ihr Online-Ausweis, wenn Sie die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Das können Sie erledigen, wenn Sie Ihren Personalausweis im Stadtteilbüro abholen oder zu einem späteren (während der Gültigkeit des Personalausweises) Zeitpunkt. Alternativ können Sie Ihre PIN auch selbst mit einem Computer oder mit einem geeigneten Smartphone setzen. PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst In den Stadtteilbüros kann die elektronische Ausweisfunktion aktiviert werden. Auch die persönliche PIN lässt sich bei Bedarf im Stadtteilbüro zurücksetzen. Was sind (Transport-) PIN, CAN, PUK und Sperrkennwort und wann werden sie zum Online-Ausweisen benötigt? Das erfahren Sie in diesem Tutorial.

    Online-Dienst

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    ID: L100002_121849101

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtteilbüro

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 56 / 949-300

    Fax: 0 21 56 / 949-433

    E-Mail: stadtteilbuero@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Besitz eines gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion Sie haben die elektronische Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels freischalten lassen. (Bei der eID-Karte ist diese automatisch aktiviert) Sie haben Ihre 5-stellige Transport PIN, die Sie in einem Schreiben der Bundesdruckerei zum neuen Personalausweis oder zum elektronischen Aufenthaltstitel erhalten haben, in eine 6-stellige persönliche Pin geändert Sie verfügen über ein geeignetes Smartphone (mit NFC-Funktion) oder ein Kartenlesegerät für die Nutzung am PC Sie haben die vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellte Software "AusweisApp2" (PC, iOS, Android) installiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    10 Minuten

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personalausweis, neu, ePA, Ausweischip, Elektronisch, Ausweis, Perso, aktivieren, PA, Online-Ausweisfunktion, Chip, Pass, Aktivierung, Identitätsnachweis, Personaldokument, Starten, elektronischer Personalausweis, Anschaltung, Start, Ausweis-Chip, neuer Personalausweis, nPA, erstmalig, Neuer PA, Erstbenutzung, erstmals

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de