elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
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elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
keine
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
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