elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

    Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

    Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen (gebührenfrei): beliebig oft zu Hause wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde. wenn Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr finden die PIN blockiert ist. Der PIN muss eine 6-stellige Zahl beinhalten. Sie können den PIN auch von zu Hause aus bequem ändern mit dem PIN-Rücksetzdienst des Ausweisportals. (siehe weiterführende Informationen). Wer den neuen elektronischen Personalausweis online verwenden möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das jetzt ohne Gang ins Bürgerbüro erledigen. Der Code für die Aktivierung und die PIN für den Online-Ausweis kommen dann per Post.

    Online-Dienst

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    ID: L100002_121768699

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz gültiger Personalausweis ist vorhanden Um eine neue PIN über den Online-Service zu bestellen, wird Folgendes benötigt: ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, etwa die kostenlose AusweisApp2 des Bundes, sowie eine Meldeadresse in Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Tag (in der Regel Änderung direkt vor Ort)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personalausweis, neu, ePA, Ausweischip, Elektronisch, Ausweis, Perso, aktivieren, PA, Online-Ausweisfunktion, Chip, Pass, Aktivierung, Identitätsnachweis, Personaldokument, Starten, elektronischer Personalausweis, Anschaltung, Start, Ausweis-Chip, neuer Personalausweis, nPA, erstmalig, Neuer PA, Erstbenutzung, erstmals

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de