elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

    Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

    Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies können Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

    Beschreibung

    Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.

    Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt" aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.

    Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

    • BAföG online beantragen,
    • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
    • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
    • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die bevollmächtigte Person muss die bisherigen Personaldokumente (alter Personalausweis/Reisepass oder vorläufiger Personalausweis/Reisepass der vollmachtgebenden Person) und die unterschriebene Vollmacht der vollmachtgebenden Person mitbringen. Des Weiteren muss sich die bevollmächtigte Person durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Online-Dienst

    Ausweisdokumente: Personalausweis/Reisepass abholen

    ID: L100002_121955708

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Ortschaft Hartum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
    • selbstgewählte, sechsstellige PIN

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

    • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
      • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, möglich.

    Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die vollmachtgebende Person muss den Brief mit der PIN, der PUK und dem Sperrkennwort zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten haben, sonst kann keine Vollmacht ausgestellt werden. Dieser Brief muss allerdings nicht zur Abholung mitgebracht werden. Wenn die Online-Ausweisfunktion aktiviert werden soll, muss die Abholung durch die betroffene Person selbst erfolgen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausweis-Chip, Ausweis, Perso, Online-Ausweisfunktion, neuer Personalausweis, Anschalten, aktivieren, nPA, elektronischer Personalausweis, Elektronisch, Anschaltung, Identitätsnachweis, neu, Aktivierung, einschalten, Pass, Starten, Erstbenutzung, Personalausweis, elektronisch, Chip, Einschaltung, Personaldokument, PA, ePA, Start, Neuer PA, Ausweischip

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de