elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

    Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

    Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies können Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

    Beschreibung

    Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.

    Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt" aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.

    Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

    • BAföG online beantragen,
    • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
    • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
    • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen. Der Karteninhaber kann seine eID-Karte nutzen, um seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen oder die im Chip gespeicherten Daten zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden zu übermitteln. Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt und enthält u.a. folgende Daten: Name Vorname Geburtsdatum Anschrift Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und dient somit nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Laden Sie hier die Informationen zur eID-Karte in deutscher Sprache als PDF herunter

    Online-Dienst

    Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)

    ID: L100002_123419861

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Fax: 02161 25-53195

    Telefon Festnetz: 02161 25-54321

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
    • selbstgewählte, sechsstellige PIN

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Identitätsfeststellung hat sich die antragstellende Person unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich auszuweisen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

    • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
      • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, möglich.

    Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühr beträgt 37,00 € Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausweis-Chip, Ausweis, Perso, Online-Ausweisfunktion, neuer Personalausweis, Anschalten, aktivieren, nPA, elektronischer Personalausweis, Elektronisch, Anschaltung, Identitätsnachweis, neu, Aktivierung, einschalten, Pass, Starten, Erstbenutzung, Personalausweis, elektronisch, Chip, Einschaltung, Personaldokument, PA, ePA, Start, Neuer PA, Ausweischip

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de