elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

    Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis

    Beschreibung

    Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen. Sie können dies persönlich beim Bürgerservice veranlassen oder auch von zu Hause aus. Dazu rufen Sie die Sperrhotline unter 116 116 an. Sie müssen dann auch Ihr Sperrkennwort telefonisch mitteilen. Dies haben Sie mit Ihrem PIN-Brief mitgeteilt bekommen.

    Online-Dienst

    Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis

    ID: L100002_121768696

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ggfs. Verlustanzeige der Polizei, Ggf. Geburtsurkunde, Sperrkennwort, Reisepass

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet. Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises. Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Kosten

    EUR 6,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sperr, neuer Personalausweis, Entsperrung, Online-Ausweisfunktion, entsperren, Ausweis-Chip, PA, Ausweischip, Personaldokument, Sperrung, Neuer PA, Aufhebung, Ausweis, Elektronisch, nPA, elektronischer Personalausweis, aufheben, Pass, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, ePA, neu, Chip

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de