elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

    Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis

    Beschreibung

    Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen. Der Karteninhaber kann seine eID-Karte nutzen, um seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen oder die im Chip gespeicherten Daten zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden zu übermitteln. Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt und enthält u.a. folgende Daten: Name Vorname Geburtsdatum Anschrift Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und dient somit nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Laden Sie hier die Informationen zur eID-Karte in deutscher Sprache als PDF herunter

    Online-Dienst

    Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)

    ID: L100002_123419849

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Fax: 02161 25-53195

    Telefon Festnetz: 02161 25-54321

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Identitätsfeststellung hat sich die antragstellende Person unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich auszuweisen.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    EUR 6,00

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühr beträgt 37,00 € Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sperr, neuer Personalausweis, Entsperrung, Online-Ausweisfunktion, entsperren, Ausweis-Chip, PA, Ausweischip, Personaldokument, Sperrung, Neuer PA, Aufhebung, Ausweis, Elektronisch, nPA, elektronischer Personalausweis, aufheben, Pass, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, ePA, neu, Chip

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de