elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

    elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

    Beschreibung

    Mit der elektronischen Signatur können Sie ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte den Online-Ausweis. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit dem Online-Ausweis für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

    Online-Dienst

    elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

    ID: L100002_121769642

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind Bürger*in der EU oder des EWR und sind mindestens 16 Jahre alt und besitzen ein gültiges Identitätsdokument Ihres Heimatstaates (z.B. Reisepass oder Personalausweis). In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    3 Wochen

    Kosten

    Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    eID-Karte EU/EWR: 37,00€ Zahlungsziel: bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte seit dem 01.November 2021 außerhalb Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausweis, neuer Personalausweis, Pass, Identitätsnachweis, Neuer PA, Ausweis-Chip, Signatur, Personaldokument, Personalausweis, ePA, digitale Unterschrift, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Perser, elektronische Unterschrift, Ausweischip, Perso, Chip, Elektronisch, qualifizierte elektronische Signatur, nPA, PA, neu

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English