elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium ("Chip") Ihres Personalausweises gespeichert.

    Beschreibung

    Die Fingerabdrücke für Pässe und Personalausweise sind aufgrund EU-weit geltender verbindlicher Vorgaben ausnahmslos elektronisch aufzunehmen, um anschließend medienbruchfrei im Chip des Passes, beziehungsweise des Personalausweises, gespeichert zu werden.

    Die bei der Dokumentenbeantragung erfassten Fingerabdrücke werden in der Behörde spätestens nach Aushändigung des Passes oder Personalausweises gelöscht.

    Der Ausweishersteller Bundesdruckerei GmbH löscht nach Abschluss der Produktion des Passes oder Personalausweises sowohl die Fingerabdrücke sowie alle weiteren personenbezogenen Daten zum Dokument. Insofern ist nach dem Abhandenkommen eines Dokumentes (Verlust/Diebstahl) bei einer Neubeantragung die erneute Erfassung der Antragsdaten erforderlich.

    Die Speicherung der Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments dient ausschließlich dem Schutz der Identität des Ausweisinhabers beziehungsweise der Ausweisinhaberin. Die sichere Speicherung der Fingerabdrücke im Ausweisdokument hat in keinem Fall Bezüge zur Fingerabdruck-Datenbank der Polizei beziehungsweise der Strafverfolgung.

    Verliert beispielsweise der Ausweisinhaber beziehungsweise die Ausweisinhaberin seinen beziehungsweisen ihren Ausweis und wird dieser (echte) Ausweis von einer ähnlich aussehenden, fremden Person versucht zu missbrauchen, kann aufgrund bestehender Zweifel beim Lichtbildabgleich anschließend der Fingerabdruck für die Identifizierung herangezogen werden. Dies kann es in vielen Fällen ermöglichen, den Missbrauchsfall schnell und vor Ort aufzudecken.

    Gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgerinnen und -bürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgerinnen und -bürger und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, besteht eine Verpflichtung zur Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Die Verordnung ist ab dem 02. August 2021 anwendbar.

    Die im Reisepass oder Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke sind gegen unberechtigte Lesezugriffe zuverlässig geschützt. Nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten können die Fingerabdrücke aus dem Pass oder Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Reisepass oder Personalausweis.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen elektronischen Identitätsnachweis, genannt eID. Mit dieser Funktion können sich Bürger*innen verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Internet-Anbietern. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Zudem werden Fingerabdrücke für den Personalausweis aufgenommen und eine elektronische Signatur gespeichert. Bitte beachten Sie: Personalausweise können nicht verlängert werden! Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 13. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind. Ab 01.01.2024 benötigen alle Jugendliche unter 13 Jahren, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Er kann grundsätzlich in Deutschland genutzt werden, in den Ländern der Europäischen Union auch als Ersatz für den Reisepass. Beachten Sie bitte stets die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes. Bezüglich Änderungen von Daten des Personalausweises (Anschriftenänderung) wenden Sie sich an das Bürgeramt. Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben oder nicht mehr auffinden, so wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt. Weitere Informationen zu den Funktionen, der Handhabung und den Schutz der persönlichen Daten gibt es beim Bundesministerium des Innern. Antrag Den Antrag, sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen, sollten Sie am Ort Ihrer Hauptwohnung stellen. Da Sie unterschreiben müssen und von Ihnen Fingerabdrücke genommen werden, müssen Sie persönlich erscheinen. Bei der Beantragung eines Personalausweises für eine Person, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss zumindest ein sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtes Elternteil (oder Vormund) persönlich mit der minderjährigen Person zur Antragstellung vorsprechen. Von dem nicht persönlich vorsprechenden sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil ist zudem eine Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Personalausweises sowie eine Ausweis- oder Passkopie zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen. Wenn Sie heiraten und innerhalb sechs Wochen nach Eheschließung verreisen, bringen Sie dafür bitte eine Bestätigung über die anstehende Reise und die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit. Die Beantragung von neuen Ausweisdokumenten kann frühestens acht Wochen vor der Eheschließung erfolgen. Bearbeitungszeit/ Bearbeitungsstand Nachdem der Antrag gestellt wurde, dauert es circa vier Wochen, bis der neue Personalausweis in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt ist, auch wenn Sie den Brief mit der PIN schon vorher erhalten. In dringenden Einzelfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser gilt dann drei Monate. Das Ausweisdokument können Sie erst abholen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt und Sie die Nachricht erhalten haben, dass der Personalausweis an das Bürgeramt geliefert worden ist. Der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion wird Ihnen durch die Bundesdruckerei zugestellt. Dies erfolgt nur bei Personen, die bei Antragstellung mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind. Fertige Personalausweise können Sie an der Information im Eingangsbereich des Rathauses abholen!

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_121908097

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden) bei Neuzuzug, Eheschließung oder Einbürgerung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch bei Erstbeantragung ab dem 13. Lebensjahr den Kinderausweis/Kinderreisepass (mit Foto) gegebenenfalls der Reisepass. aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: nicht älter als ein halbes Jahr, schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 13 Jahren: bei Erstbeantragung vor Vollendung des 13. Lebensjahres genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Eine Kopie des Ausweises, auf welcher die Unterschrift gut zu erkennen ist, ist ausreichend. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden. wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine Sterbeurkunde wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) bei Ledigen eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Diese darf nicht älter als drei Monate sein. bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Hat die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 6. Lebensjahr vollendet, müssen Fingerabdrücke im Chip des Dokuments gespeichert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Für die Speicherung im Chip des Personalausweises werden 2 Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung in der Behörde mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen.
    • In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefingerkuppen jeweils dreimal hintereinander erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst - ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.
    • Bei Fehlen eines Zeigefingers oder ungenügender Qualität des Fingerabdrucks wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab Januar 2024 können KEINE Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Ab 01.01.2024 benötigen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Chip, Personaldokument, Online-Ausweisfunktion, elektronischer Fingerabdruck, digitaler Fingerabdruck, Abdruck, elektronische Fingerabdrücke, PA, Ausweis-Chip, Identitätsnachweis, Ausweischip, Pass, elektronischer Personalausweis, ePA, nPA, Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, digitale Fingerabdrücke, Ausweis, Fingerabdruck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English