elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium ("Chip") Ihres Personalausweises gespeichert.

    Beschreibung

    Die Fingerabdrücke für Pässe und Personalausweise sind aufgrund EU-weit geltender verbindlicher Vorgaben ausnahmslos elektronisch aufzunehmen, um anschließend medienbruchfrei im Chip des Passes, beziehungsweise des Personalausweises, gespeichert zu werden.

    Die bei der Dokumentenbeantragung erfassten Fingerabdrücke werden in der Behörde spätestens nach Aushändigung des Passes oder Personalausweises gelöscht.

    Der Ausweishersteller Bundesdruckerei GmbH löscht nach Abschluss der Produktion des Passes oder Personalausweises sowohl die Fingerabdrücke sowie alle weiteren personenbezogenen Daten zum Dokument. Insofern ist nach dem Abhandenkommen eines Dokumentes (Verlust/Diebstahl) bei einer Neubeantragung die erneute Erfassung der Antragsdaten erforderlich.

    Die Speicherung der Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments dient ausschließlich dem Schutz der Identität des Ausweisinhabers beziehungsweise der Ausweisinhaberin. Die sichere Speicherung der Fingerabdrücke im Ausweisdokument hat in keinem Fall Bezüge zur Fingerabdruck-Datenbank der Polizei beziehungsweise der Strafverfolgung.

    Verliert beispielsweise der Ausweisinhaber beziehungsweise die Ausweisinhaberin seinen beziehungsweisen ihren Ausweis und wird dieser (echte) Ausweis von einer ähnlich aussehenden, fremden Person versucht zu missbrauchen, kann aufgrund bestehender Zweifel beim Lichtbildabgleich anschließend der Fingerabdruck für die Identifizierung herangezogen werden. Dies kann es in vielen Fällen ermöglichen, den Missbrauchsfall schnell und vor Ort aufzudecken.

    Gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgerinnen und -bürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgerinnen und -bürger und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, besteht eine Verpflichtung zur Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Die Verordnung ist ab dem 02. August 2021 anwendbar.

    Die im Reisepass oder Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke sind gegen unberechtigte Lesezugriffe zuverlässig geschützt. Nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten können die Fingerabdrücke aus dem Pass oder Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Reisepass oder Personalausweis.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Besitzpflicht: Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Bundespersonalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen. Bei der Beantragung ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich (auch minderjährige): Terminvereinbarung Entsprechende Informationen, in welche Länder die Einreise nur mit dem Bundespersonalausweis möglich ist, finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes. Gültigkeiten: vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre Personalausweis wegen Fund/Wiederauffinden melden und (ent-)sperren Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen. Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises unverzüglich Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder der Meldestelle. Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) sperren lassen (Sperrhotline 0049 - 116 116, Sperrkennwort mitteilen) Wenn Sie durch den Verlust/Diebstahl nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sind, müssen Sie sofort einen neuen Ausweis beantragen. Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Ausweises bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123137396

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einverständniserklärung bei Ausweisangelegenheiten von Personen unter 16 Jahren Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Reisepass) ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich. Bei Personen unter 16 Jahren:Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann den Antrag nur unter Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung stellen. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen.Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Hat die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 6. Lebensjahr vollendet, müssen Fingerabdrücke im Chip des Dokuments gespeichert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Für die Speicherung im Chip des Personalausweises werden 2 Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung in der Behörde mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen.
    • In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefingerkuppen jeweils dreimal hintereinander erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst - ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.
    • Bei Fehlen eines Zeigefingers oder ungenügender Qualität des Fingerabdrucks wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Etwa 3 bis 4 Wochen (Herstellung durch die Bundesdruckerei).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Chip, Personaldokument, Online-Ausweisfunktion, elektronischer Fingerabdruck, digitaler Fingerabdruck, Abdruck, elektronische Fingerabdrücke, PA, Ausweis-Chip, Identitätsnachweis, Ausweischip, Pass, elektronischer Personalausweis, ePA, nPA, Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, digitale Fingerabdrücke, Ausweis, Fingerabdruck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English