elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

    Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
     

    Beschreibung

    Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.
    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
    Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie entweder online beantragen (sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet) oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort. Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
    Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren, obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Für minderjährige Kinder muss anlässlich eines Umzugs die unten beigefügte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ausgefüllt zur Anmeldung im Bürgerservice mit gebracht werden. Die Einverständniserklärung kann mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten vorab beim Bürgerservice eingereicht werden. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und zur persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice mitbringen. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen. Nebenwohnung ist: jede weitere Wohnung im Inland. Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung oder Ummeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung), wenn Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind. Verwenden Sie gerne den dafür vorgesehenen Antragsassistenten. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben lassen und bei der Anmeldung bzw. Ummeldung im Bürgerservice mitbringen. Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers oder der Eigentümerin, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung, Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen sowie Unterschrift des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin. Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Den Meldeschein können Sie mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten ausfüllen und einreichen. Dafür müssen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion ausweisen. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion, Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Karte und die zugehörige PIN, die installierte AusweisApp2 sowie ein USB-Kartenleser, NFC-fähiges Smartphone oder -Tablet. Informationen zur Online-Ausweisfunktion und Verwendung der AusweisApp2 finden Sie auf der Internetseite zur AusweisApp. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung). Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit, der Weitergabe zu widersprechen. Den Widerspruch können Sie mithilfe des unten angeführten Formulars durchführen.

    Online-Dienst

    Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

    ID: L100002_121713036

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 38

    41379 Brüggen

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 12:30, 13:30 - 16:00Dienstag: 07:30 - 12:30Mittwoch: 07:30 - 12:30, 13:30 - 16:00Donnerstag: 07:30 - 12:30, 13:30 - 18:00Freitag: 07:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 5701-200

    E-Mail: buergerservice@brueggen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
    • aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
    • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie online (sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen. 
    Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.

    • Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
    • Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: Sie sprechen persönlich vor. Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung. Sie können auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beauftragen, die für Sie die Anmeldung einer Nebenwohnung beim Bürgerservice vor Ort vornimmt. Nutzen Sie dazu das unten beigefügte Formular. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und zur persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice mitbringen. Damit die Anschrift auf dem Personalausweis des Vollmachtgebers geändert werden kann, ist dieser von der bevollmächtigten Person mitzubringen. Denken Sie auch an weitere erforderliche Unterlagen.

    Fristen

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 03.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Online-Ausweisfunktion, Neuer Wohnsitz Ausweis, Umzug Adresse Anschrift, RFID Chip Perso, Wohnsitzwechsel melden, nPA, Adresse ändern Amt, Personalausweis, Meldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de