elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    Beschreibung

    Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:

    • beliebig oft zu Hause
    • wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    In dem deutschen Personalausweis, der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. In den meisten Fällen ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.Nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-AusweisfunktionIst die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet, kann das verschiedene Gründe haben, z.B. wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machenNach Herstellung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN. Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald der Chip aktiviert ist und Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen. Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen. Sie können die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.

    Online-Dienste

    Online-Ausweisfunktion eID nachträglich aktivieren

    ID: L100002_121905959

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Personalausweis

    ID: L100002_121907054

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen deutschen Personalausweis eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) Vollendung des 16. Lebensjahres Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie die Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen. Für den Antrag vor Ort: Persönliches Erscheinen Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die Aktivierung vor Ort erledigen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG) § 10 Personalausweisverordnung (PAuswV) § 22 eID-Karte-Gesetz (eIDKG) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 78

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    sofort

    Kosten

    • gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
    • 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, neu, ePA, Ausweis-Chip, nPA, Perser, elektronischer Personalausweis, Perso, Online-Ausweisfunktion, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English