elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    Beschreibung

    Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:

    • beliebig oft zu Hause
    • wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beim Stadtteilbüro abholen, ist Ihr Online-Ausweis für Sie aktiviert. Einsatzbereit wird Ihr Online-Ausweis, wenn Sie die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Das können Sie erledigen, wenn Sie Ihren Personalausweis im Stadtteilbüro abholen oder zu einem späteren (während der Gültigkeit des Personalausweises) Zeitpunkt. Alternativ können Sie Ihre PIN auch selbst mit einem Computer oder mit einem geeigneten Smartphone setzen. PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst In den Stadtteilbüros kann die elektronische Ausweisfunktion aktiviert werden. Auch die persönliche PIN lässt sich bei Bedarf im Stadtteilbüro zurücksetzen. Was sind (Transport-) PIN, CAN, PUK und Sperrkennwort und wann werden sie zum Online-Ausweisen benötigt? Das erfahren Sie in diesem Tutorial.

    Online-Dienst

    elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    ID: L100002_121849102

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtteilbüro

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 56 / 949-300

    Fax: 0 21 56 / 949-433

    E-Mail: stadtteilbuero@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Besitz eines gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion Sie haben die elektronische Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels freischalten lassen. (Bei der eID-Karte ist diese automatisch aktiviert) Sie haben Ihre 5-stellige Transport PIN, die Sie in einem Schreiben der Bundesdruckerei zum neuen Personalausweis oder zum elektronischen Aufenthaltstitel erhalten haben, in eine 6-stellige persönliche Pin geändert Sie verfügen über ein geeignetes Smartphone (mit NFC-Funktion) oder ein Kartenlesegerät für die Nutzung am PC Sie haben die vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellte Software "AusweisApp2" (PC, iOS, Android) installiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    10 Minuten

    Kosten

    • gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
    • 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, neu, ePA, Ausweis-Chip, nPA, Perser, elektronischer Personalausweis, Perso, Online-Ausweisfunktion, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English