Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.

    Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wichtige Hinweise zur Nutzung von Speed-Capture (digitale Erfassung biometrischer Daten)Was kann ich mit Speed-Capture machen? Sie können mit dem Gerät alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) für Ihr Ausweisdokument selbst erfassen.Das können Sie vor Ihrem Termin selbstständig am Speed Capture-Gerät machen.Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert.Die Bearbeitungszeit wird hierdurch deutlich verkürzt.Wo kann ich Speed-Capture nutzen? Die Erfassung und der Abruf sind ausschließlich im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste in der Innenstadt (DLZ) - Südwall 2-4 - möglich.Sie benötigen dann einen Termin im DLZ, um das Ausweisdokument zu beantragen, für welches Sie die biometrischen Daten erfasst haben.Was kostet mich das? Der Service kostet 6,00 € und Sie brauchen kein Lichtbild mehr mitzubringen!Wer kann Speed-Capture benutzen? Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung erst ab einer Körpergröße über 1,20 Meter.Rechtlicher Hinweis: Die Erfassung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten (Geburtsdatum, Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift) erfolgt durch den Betreiber des Selbstbedienungsterminals "Speed-Capture" (www.ausweis-automat.de) im Auftrag und nach Weisung der Stadt Dortmund, bevor diese Zugriff auf die Daten zur weiteren Bearbeitung erhält.Allgemeine InformationenDer Personalausweis hat folgende Funktionen: Normaler SichtausweisBiometrie-Funktion zur Erhöhung der Bindung des Ausweises an die Besitzer*innen (Sicherheitsaspekt) mit biometrischem Bild und FingerabdrückenOnline-Ausweisfunktion zur sicheren Identifizierung bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet oder an zertifizierten GerätenAuf Wunsch digitale Signatur zur rechtsverbindlichen Unterschrift bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet. Diese Funktion kann nur von einem privaten Vertrauenscenter angeboten werden (siehe hierzu: www.bundesnetzagentur.de).Um die medienbruchfreie Übernahme von Formulardaten zu ermöglichen, wurde die Funktion des Vor-Ort-Auslesens des Personalausweises im Sommer 2017 eingeführt. Behörden und Unternehmen, die Ihnen diese Funktion anbieten, benötigen dazu eine staatliche Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen und ein entsprechendes Lesegerät.Alle Funktionen und Sicherheitsaspekte finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.BesitzpflichtDeutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.AusweispflichtbefreiungWenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.Antragstellung Beantragung erfolgt persönlich bei den Bürgerdiensten.Vollmacht und Vertretung sind (auch bei Kindern) nicht möglich.Aktuelles Ausweisdokument und aktuelles Lichtbild (außer bei Nutzung des "Speed Capture"-Gerätes in der Innenstadt) erforderlich.Menschen die aufgrund einer Behinderung, Krankheit bzw. körperlichen Gründen nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit den Bürgerdiensten aufzunehmen (Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 02 31 / 50-13 33 2).Kinder unter 16 Jahren Gemeinsames Sorgerecht: Beide Elternteile müssen dem Antrag schriftlich zustimmen.Unverheiratete oder geschiedene Eltern: Zustimmung von dem Elternteil, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat.Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des Kindes ist der Beschluss des Familiengerichts bei der Antragstellung vorzulegen.Kinder müssen nach Vollendung des 10. Lebensjahres bei der Antragstellung selbst unterschreiben.Abholung Nach Fertigstellung des Personalausweises erhalten Sie den Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort (PIN-/PUK-Brief) nach Hause.PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion.Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen. Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben).In der Regel können Sie den Personalausweis fünf Tage nach Erhalt des Briefs abholen. Prüfen Sie vorher den Status des Antrags. Außerdem sollen Sie den PIN-/PUK-Brief vorher erhalten haben.Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Antrag in Aplerbeck gestellt: Abholung in Aplerbeck).Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin.Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.Vollmacht Sie können auch einer anderen Person erlauben (bevollmächtigen), den Personalausweis abzuholen.Nutzen Sie dafür am Besten unser Formular. Sollte die Vollmacht von Ihnen geschrieben werden (formlos, ohne Formular), muss sie Ihre Daten und die Daten der Person enthalten. Außerdem muss genannt werden, ob Sie den PIN-/PUK-Brief erhalten haben.Sollten Sie den PIN/PUK-Brief nicht empfangen haben bzw. wurde der PIN/PUK-Brief an die Ausweisbehörde übersandt, darf der Personalausweis/ die eID-Karte nicht an den Bevollmächtigten ausgehändigt werden.Gültigkeitsdauer Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: Sechs JahreAb Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 JahreRechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.Verlust Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden.Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief.Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die ausstellende Personalausweisbehörde vorgenommen werden.Es wird empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet.Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen.Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen (siehe "Unterlagen").Elektronische PIN zurücksetzen oder elektronische Ausweisfunktion nachträglich aktivierenSollten Sie Ihre PIN nicht mehr finden, oder vergessen haben, wenden Sie sich bitte persönlich an die Bürgerdienste. Hier kann auch die Funktion aktiviert werden. Diese Services sind kostenfrei.Vorläufiger PersonalausweisSollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ungefähr drei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir Ihnen in der Regel sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (10,00 Euro) mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten aus.

    Online-Dienst

    Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

    ID: L100002_123926349

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    Deutsch

    Sprache: de

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

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    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

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    44137 Dortmund

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    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltung Brackel - Bürgerdienste Brackel

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13331

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz

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    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund- Bezirksverwaltung Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: bvst-mengede@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

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    Hausanschrift

    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
    • wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
    • bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
      • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
      • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz über Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz PAuswG)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
    • Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
    • Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 3 Wochen. Wenn Sie früher einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 € (6 Jahre gültig)Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 37,00 € (10 Jahre gültig)Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (3 Monate gültig)Aufnahme der biometrischen Daten über Speed Capture: 6,00 € EntgeltDie Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Befreiung, Pflegeheim, Ausweis, einwilligungsunfähig, PA, Einwilligungsunfähigkeit, handlungsunfähig, Dauerhafte Behinderung, nPA, elektronischer Personalausweis, Krankenhaus, Ausweispflicht, Handlungsunfähigkeit, ePA, Personaldokument, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de