Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.

    Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_122619451

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef ist Ihre Anlaufstelle, wenn sie neu nach Bad Honnef ziehen, sich innerhalb Bad Honnefs ummelden möchten oder einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen möchten. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei weiter, wenn Sie eine Meldebescheinigung, einen Fischereischein oder weitere Anliegen unseres Dienstleistungsangebots nutzen möchten. Bitte beachten sie, dass wir ein Terminvereinbarungsprogramm nutzen, um Ihnen schnell und effizient weiterhelfen zu können. Ihren individuellen Wunschtermin können Sie hier buchen. Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse. Sollten Sie in Aegidienberg leben, können Sie gerne auch einen Termin in unserer Außenstelle am Aegidiusplatz vereinbaren. Die Anschrift lautet: Bürgerbüro Aegidienberg Aegidiusplatz 10 53604 Bad Honnef Kontaktdaten Telefon: 02224/80764 Öffnungszeiten Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: nach Vereinbarung Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
    • wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
    • bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
      • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
      • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes Biometrisches Passbild (Am Standort Rathausplatz können Sie ein biometrisches Passbild erstellen lassen ggf. alter Personalausweis ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist) ggf. weitere Dokumente auf Anforderung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz Personalausweisverordnung Personalausweisgebührenverordnung

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
    • Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
    • Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verfahrensablauf Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises geht persönlich ein. Prüfung der Voraussetzungen Bestellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei oder Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises Festlegung des Abholortes Information über Eintreffen des bestellten Personalausweises (PIN-Brief der Bundesdruckerei) Abholung des Personalausweises zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros am Rathausplatz oder mit Termin in Aegidienberg

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Befreiung, Pflegeheim, Ausweis, einwilligungsunfähig, PA, Einwilligungsunfähigkeit, handlungsunfähig, Dauerhafte Behinderung, nPA, elektronischer Personalausweis, Krankenhaus, Ausweispflicht, Handlungsunfähigkeit, ePA, Personaldokument, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de