Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.

    Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personen können von der Ausweispflicht befreit werden, wenn sie dauerhaft (nicht nur durch einstweilige Anordnung) unter Betreuung stehen. sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem Betreuer oder von einer Person mit öffentlich beglaubigter (Vorsorge-) Vollmacht vertreten werden. sie dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind. sie wegen einer dauerhaften Behinderung nicht selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen können. sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Beantragung von der Ausweispflicht kann außerdem schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer verwandten Person, der betreuenden Person oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemäß § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz

    ID: L100002_121899843

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerdienste

    Beschreibung

    Zuständig für Auskunftssperren, Meldeangelegenheiten, Personalausweise und Reisepässe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 6484-214

    E-Mail: buergerbuero@alfter.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
    • wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
    • bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
      • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
      • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Unterlagen für die Online-Beantragung und die persönliche Beantragung: Ein Nachweis über die Immobilität, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst Die bisherigen Ausweisdokumente Bei Beantragung durch Dritte: eine Vollmacht, dass Sie die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen dürfen beziehungsweise aktuelle Bestellungsurkunde Gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt Sie können bei der Online-Beantragung bei Bedarf am Ende des Formulars bis zu drei weitere Anlagen hochladen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen. Sie müssen in der Gemeinde Alfter mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
    • Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
    • Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es handelt sich bei dem Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht um einen Form-Solutions-Antrag, den die Gemeinde Alfter nutzt. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf diese Seite zurückgeleitet, sondern landen auf der Startseite des Kommunalportals. Leider ist aus technischen Gründen keine andere Lösung möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Befreiung, Pflegeheim, Ausweis, einwilligungsunfähig, PA, Einwilligungsunfähigkeit, handlungsunfähig, Dauerhafte Behinderung, nPA, elektronischer Personalausweis, Krankenhaus, Ausweispflicht, Handlungsunfähigkeit, ePA, Personaldokument, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de