Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

    Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienst

    Befreiung von der Ausweispflicht

    ID: L100002_123371037

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Online-Beantragung: Kopie des Ausweises ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht Der Bescheid ergeht gebührenfrei und wird zugeschickt. Bei Beantragung im Bürgerbüro: der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt die Person, die den Antrag im Bürgerbüro stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und zusätzlich: wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht Der Bescheid ergeht gebührenfrei und wird Ihnen direkt ausgehändigt.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ist die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig oder steht unter Betreuung (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und nimmt aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teil, kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden. Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz - § 1 Ausweispflicht, Ausweisrecht

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
    • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
    • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist. Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache einer oder eines Betreuenden oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen. Der Bescheid über die Ausweisbefreiung wird zugeschickt. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc. Für die Antragstellung empfehln wir Ihnen einen Termin zu vereinbaren.. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen. Die Befreiung kann durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes aufgehoben werden. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann wieder eingezogen.

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird eingezogen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePA, betreute Person, einwilligungsunfähig, Ausweis, handlungsunfähig, Einwilligungsunfähigkeit, Handlungsunfähigkeit, Ausweispflicht, PA, Personaldokument, Befreiung, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, nPA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English