Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

    Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.In besonderen Fällen kann eine Person jedoch von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.Ausnahmen von der Ausweispflicht: Für Personen, die dauerhaft unter Betreuung stehen (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung) Für handlungs- und einwilligungsunfähige Personen, die von einer Person mit notarieller Vollmacht vertreten werden Personen, die dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind und eine Pflegestufe zugewiesen haben Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine andere Person sie beantragen.

    Online-Dienst

    Befreiung von der Ausweispflicht

    ID: L100002_121905984

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Personalausweis / Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll Personalausweis / Reisepass der Person, die den Antrag stellt Als Nachweis des Befreiungsgrundes wird anerkannt: ein ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder eine Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder eine Bestätigung oder ein Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung. Alle Unterlagen bitte im Original mitbringen. Aus dem Heimvertrag muss die Pflegestufe erkennbar sein.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
    • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
    • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    sofort

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePA, betreute Person, einwilligungsunfähig, Ausweis, handlungsunfähig, Einwilligungsunfähigkeit, Handlungsunfähigkeit, Ausweispflicht, PA, Personaldokument, Befreiung, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, nPA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English