Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

    Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Dienstleistung können Sie ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie hier einen Termin. Für Deutsche ab 16 Jahren gilt in Deutschland eine Ausweispflicht. Personen, die z.B. handlungs- oder einwilligungsunfähig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Beim Bürgeramt können Sie als Ausweispflichtige*r einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind. Die Beantragung kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer Betreuerin oder eines Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

    Online-Dienst

    Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

    ID: L100002_123441465

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Außenstelle Norf

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie für die Außenstelle Norf zwingend einen Termin über die Online-Terminvergabe. Ein Zutritt ohne Termin ist leider nicht möglich. Die in den Außenstelle Norf beantragten Ausweisdokumente können ausschließlich im Bürgeramt des Rathauses Innenstadt abgeholt werden. zur Online-Terminvergabe Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge können direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden, eine Vorsprache im Bürgeramt ist dabei nicht erforderlich. Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie diese Anliegen ohne Termin an unserem Ticketschalter im Rathaus Innenstadt erledigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Fax: 02131 90-2399

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Außenstelle Holzheim

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie für die Außenstelle Holzheim zwingend einen Termin über die Online-Terminvergabe. Ein Zutritt ohne Termin ist leider nicht möglich. Die in den Außenstelle Holzheim beantragten Ausweisdokumente können ausschließlich im Bürgeramt des Rathauses Innenstadt abgeholt werden. zur Online-Terminvergabe Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge können direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden, eine Vorsprache im Bürgeramt ist dabei nicht erforderlich. Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie diese Anliegen ohne Termin an unserem Ticketschalter im Rathaus Innenstadt erledigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Fax: 02131 90-2399

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragsstellung ist erst dann möglich, wenn die betreffende Person kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzt (Personalausweis und Reisepass sind abgelaufen oder abhandengekommen).Die Befreiung kann mit dem unter Downloads aufgeführten Formular "Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht" - alternativ auch formlos - beantragt werden.Nach Prüfung des Antrags wird das Ergebnis der ausweispflichtigen Person bzw. der/dem Betreuer*in bzw. Bevollmächtigten auf dem Postweg zugesandt. Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Antrag. Sie benötigen folgende Unterlagen: Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (siehe Downloads) bisherige Ausweisdokumente der betroffenen Person (es darf weder ein gültiger Personalausweis noch ein gültiger Reisepass existieren) Bestellung des Amtsgerichts bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht (falls nicht die ausweispflichtige Person den Antrag stellt) gültiges Ausweisdokument der Person, die den Antrag stellt (Betreuer*in/Bevollmächtigte*r) Ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist möglich, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Für die ausweispflichtige Person ist ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt. In diesem Fall ist die Bestellung des Amtsgerichts dem Antrag beizufügen. Die ausweispflichtige Person ist handlungs- oder einwilligungsunfähig und wird von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten. In diesem Fall ist die öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen. Soll die weitere Korrespondenz über die/den Bevollmächtigte/n laufen, muss dies aus der Vollmacht hervorgehen. Die ausweispflichtige Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht. In diesem Fall ist ein Nachweis über den Aufenthalt in einer Einrichtung notwendig, falls die zu befreiende Person dort nicht gemeldet ist. Die ausweispflichtige Person kann sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die ausweispflichtige Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
    • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
    • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Dienstleistung persönlich, postalisch oder per E-Mail beantragen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind. Die Beantragung kann auch durch persönliche Vorsprache einer Betreuerin oder eines Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen. Bitte legen Sie in diesem Fall die Bestellung des Amtsgerichts bzw. die öffentlich beglaubigte Vollmacht vor. Für die persönliche Beantragung vereinbaren Sie bitte hier einen Termin.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePA, betreute Person, einwilligungsunfähig, Ausweis, handlungsunfähig, Einwilligungsunfähigkeit, Handlungsunfähigkeit, Ausweispflicht, PA, Personaldokument, Befreiung, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, nPA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English