Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

    Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Dies gilt auch wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage sind, am öffentlichen Leben teil zu nehmen. Falls Sie die Befreiung nicht selbst beantragen können, kann dies auch eine bevollmächtige Person bzw. ein gerichtlich bestellter Betreuer*in für Sie erledigen. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienst

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

    ID: L100002_121767981

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag, Schwerbehindertenausweis, Bestellungsurkunde im Original, Bescheinigung des Arztes/ Ärztin, Vertretungsvollmacht, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung. Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht in der Öffentlichkeit bewegen. Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt und Sie können nicht mehr am öffentlichen leben teilnehmen Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
    • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
    • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen. Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei. wichtig ist die Vorlage des alten Dokumentes, dieses wird entwertet Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind. Bei persönlicher Antragstellung (z. B. durch bevollmächtigte Person oder Betreuer) erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Tag (die Bescheinigung wird in der Regel vor Ort ausgestellt.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    ePA, betreute Person, einwilligungsunfähig, Ausweis, handlungsunfähig, Einwilligungsunfähigkeit, Handlungsunfähigkeit, Ausweispflicht, PA, Personaldokument, Befreiung, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, nPA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English