Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Ennepetal: Ausweispflicht Befreiung

    Voraussetzungen und Hinweise zur Befreiung von der AusweispflichtDie Ausweispflicht gilt für jeden Deutschen und ist geregelt in § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz (PAuswG). Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorrausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind/ist.Die Beantragung kann sowohl schriftlich, oder durch persönliche Vorsprache eines/er Anverwandten/Betreuer/in oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.Der Antrag kann formlos oder mit dem zur Verfügung gestellten Formular gestellt werden.Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird nach Prüfung und bei Vorlage der Voraussetzungen schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc. Mit dieser Bestätigung kann keine Auslandsreise (auch nicht in Begleitung) durchgeführt werden.Bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht, dass der Beantragende die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen darf, erforderlich (z.B. aktueller Betreuerausweis, andere Nachweise der Vertretungs- und Betreuungsvollmacht).

    Online-Dienst

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen für Ennepetal, Stadt der Kluterthöhle

    ID: L100002_121599004

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Fax: 02333 - 979 263

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Ennepetal: Ausweispflicht Befreiung

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Hinweise für Ennepetal: Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung Ausweispflicht (Serviceportal online)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English