Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Soweit eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt worden ist, kann auch durch diese Person ein schriftlicher Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person gestellt werden. Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen wie beispielsweise Heimbewohnerinnen und Heimbewohner dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Die Möglichkeit einer Befreiung gilt ferner, wenn die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig ist oder unter Betreuung steht (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt. Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.

    Online-Dienst

    Ausweise und Pässe: Befreiung von der Ausweispflicht

    ID: L100002_121945652

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt die Person, die den Antrag in der Bürgerberatung stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und zusätzlich: wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Ihren Besuch im Bürgerserivce der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Fristen

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung von der Ausweispflicht gilt solange, wie die befreite Person in Stemwede wohnt. Durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes wird die Befreiung aufgehoben. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann eingezogen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English