Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenEine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhanden gekommen sind/ist. (Verlusterklärung ist notwendig) Die Beantragung kann auch schriftlich durch den/die Ausweisinhaber*in erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig, wenn der Antrag durch eine/n bevollmächtigten Verwandten/Betreuer/in oder einer hierzu bevollmächtigte Person erfolgen soll. Zur Beantragung sollte der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht verwendet werden. Die Befreiung von der Ausweispflicht wird nach Prüfung und bei Vorlage der Voraussetzungen schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc. Mit dieser Bestätigung kann keine Auslandsreise (auch nicht in Begleitung) durchgeführt werden. Die Befreiung von der Ausweispflicht endet mit der Beantragung eines Personalausweises.Als Unterlagen sind mit dem Antrag vorzulegen: Eine Bescheinigung des Hausarztes oder des Arztes des Pflegeheims, dass die Person aufgrund ihres Gesundheitszustandes dauerhaft nicht mehr in der Lage ist am sozialen Leben teilzunehmen.die ungültigen Ausweisdokumentebei Verlust der Ausweisdokumente ist eine Verlustanzeige erforderlich (Meldebehörde - Verlustanzeige und/oder Polizei - Diebstahlanzeige) bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht im Original erforderlich , dass der Beantragende die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen darf, (z.B. aktueller Betreuerausweis, andere Nachweise der Vertretungs- und Betreuungsvollmacht)gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt

    Online-Dienst

    Ausweispflicht Befreiung

    ID: L100002_123953579

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Öffnungszeiten

    Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon mobil: +49 571 89-282

    Fax: buergerbuero@minden.de

    E-Mail: +49 571 89-888

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDeutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)Gemeldet in der Kommune mit HauptwohnsitzKein gültiges oder verlorenes Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass)Der oder die Betroffene ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English