Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Soweit eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt worden ist, kann auch durch diese Person ein schriftlicher Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person gestellt werden. Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen wie beispielsweise Heimbewohnerinnen und Heimbewohner dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Die Möglichkeit einer Befreiung gilt ferner, wenn die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig ist oder unter Betreuung steht (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt. Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.

    Online-Dienst

    Ausweise: Befreiung von der Ausweispflicht

    ID: L100002_122880992

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Stadt Espelkamp befindet sich im Foyer des Rathauses und ist barrierefrei erreichbar. Durch längere Öffnungszeiten sowie ein breit gefächertes Aufgabenspektrum sind für eine Vielzahl von Anliegen lange Wege durch die fünf Stockwerke des Rathauses entbehrlich. Termine im Bürgerbüro sowie im Standesamt können Sie online hier buchen. Für diese Dienstleistungen ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich: Abholung bereits ausgestellter Pässe, Ausweise und Führerscheine Beantragung von Führungszeugnissen Beantragung von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister Ausgabe von Meldebescheinigungen Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt die Person, die den Antrag in der Bürgerberatung stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und zusätzlich: wenn ein Betreuer den Antrag stellt: Bestellungsurkunde wenn ein Bevollmächtigter (Verwandte, Nachbarn etc.) den Antrag stellt: schriftliche, formlose Vollmacht

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Abs. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit dem bereitgestellten Formular online zu stellen und etwaige Anlagen hochzuladen. Soweit Sie den Antrag persönlich stellen oder offen Fragen im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stellen möchten, reservieren Sie mit unserer Online-Terminververeinbarung bitte einen Termin.

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung von der Ausweispflicht gilt solange, wie die befreite Person in Espelkamp wohnt. Durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes wird die Befreiung aufgehoben. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann eingezogen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English