Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Onlinebeantragung ist leider nicht möglich.Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe" (siehe Onlinedienstleistungen).Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen). Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.Sollte ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt worden sein, kann auch diese Person einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person stellen. Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie z. B. Heimbewohner und Heimbewohnerinnen und/ oder für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Online-Dienst

    Ausweispflicht Befreiung

    ID: L100002_123705617

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Unterlagen sind mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll. Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Antrag stellt. (z.B. von betreuender Person) Nachweis des Befreiungsgrundes ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder Bestätigung oder Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) der Hauptwohnsitz ist in Spenge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English