Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personen können von der Ausweispflicht befreit werden, wenn sie dauerhaft (nicht nur durch einstweilige Anordnung) unter Betreuung stehen. sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem Betreuer oder von einer Person mit öffentlich beglaubigter (Vorsorge-) Vollmacht vertreten werden. sie dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind. sie wegen einer dauerhaften Behinderung nicht selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen können. sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Beantragung von der Ausweispflicht kann außerdem schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer verwandten Person, der betreuenden Person oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemäß § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz

    ID: L100002_121898884

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerdienste

    Beschreibung

    Zuständig für Auskunftssperren, Meldeangelegenheiten, Personalausweise und Reisepässe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 6484-214

    E-Mail: buergerbuero@alfter.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Unterlagen für die Online-Beantragung und die persönliche Beantragung: Ein Nachweis über die Immobilität, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst Die bisherigen Ausweisdokumente Bei Beantragung durch Dritte: eine Vollmacht, dass Sie die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen dürfen beziehungsweise aktuelle Bestellungsurkunde Gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt Sie können bei der Online-Beantragung bei Bedarf am Ende des Formulars bis zu drei weitere Anlagen hochladen.

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen. Sie müssen in der Gemeinde Alfter mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es handelt sich bei dem Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht um einen Form-Solutions-Antrag, den die Gemeinde Alfter nutzt. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf diese Seite zurückgeleitet, sondern landen auf der Startseite des Kommunalportals. Leider ist aus technischen Gründen keine andere Lösung möglich.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English