Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch) Bitte beachten Sie: Die Befreiung von der Ausweispflicht kann persönlich oder von einer von Ihnen bevollmächtigten Person erfolgen. Grundsätzlich ist jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Deutsche, die einen gültigen Reisepass besitzen, können sich auch mit diesem ausweisen. Von der Ausweispflicht befreit werden können nur Personen Ÿfür die ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem mit öffentlicher Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden Ÿdie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlichen Einrichtung untergebracht sind Ÿoder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Online-Dienst

    Befreiung von der Ausweispflicht

    ID: L100002_122934109

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Fax: 02451 629-929

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ÿalter Personalausweis Nachweis über die Immobilität (ärztliches Attest, etc.) gegebenenfalls Vollmacht

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    deutsches Ausweisdokument in Geilenkirchen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    ٤ 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz Personalausweisverordnung Passverwaltungsvorschrift

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung ist in der Regel sofort möglich.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English