Ausweispflicht Befreiung
Ausweispflicht Befreiung
Beschreibung
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Nach § 1 Abs. 3 des Personalausweisgesetzes ( PauswG) können Personen von der Ausweispflicht befreit werden, für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- und einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerbüro gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht. Notwendige Unterlagen Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen. Über den Gesundheitszustand der Person ist ein entsprechender Nachweis vom Krankenhaus/Pflegeheim oder Hausarzt sowie der Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person vorzulegen.
Online-Dienst
Personalausweis: Befreiung von der Ausweispflicht
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Ansprechpartner
Bürgerbüro
Beschreibung
Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle
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Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser