Ausweispflicht Befreiung
Ausweispflicht Befreiung
Beschreibung
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle
Auf Antrag kann eine Person unter bestimmten Voraussetzungen von der Ausweispflicht befreit werden. Dieser Antrag kann von der betreffenden Person selbst gestellt werden (s. Download Eigenantrag) oder von einer bevollmächtigten Person oder Betreuer/in (s. Download Vollmacht). Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird eine gesiegelte Bescheinigung der Ausweispflichtbefreiung ausgestellt. Downloadbereich Antrag auf Ausweispflichtbefreiung (Eigenantrag) Antrag auf Ausweispflichtbefreiung (Vollmacht)
Online-Dienst
Befreiung der Ausweispflicht
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle
§ 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser