Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Befreiung von der Ausweispflicht beantragen Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken oder Behörden.

    Online-Dienst

    Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

    ID: L100002_122599421

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Fax: 02404 57999361

    Telefon Festnetz: 02404 50361

    E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes Bei einem Antrag durch eine Vertretung oder Betreuung: Nachweis darüber, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis Ausweis der Vertretung, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt. Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen. Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder weil Ihr Ausweis gestohlen wurde. Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alsdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist formlos oder schriftlich möglich. Auch eine betreuende oder vertretende Person kann den Antrag stellen. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA, ePA, neu, nPA, Perso, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English